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Anwalt verrät

Was droht, wenn ich mir illegal Bundesliga-Spiele anschaue?

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Madlen Schäfer

31.01.2021, 22:15 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer alle Fußballspiele sehen möchte, muss dafür tief ins Portemonnaie greifen. Deshalb streamen immer mehr Menschen die Bundesliga im Internet. TECHBOOK hat beim Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert hat, nachgefragt.

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Streams sind bei vielen Menschen sehr beliebt. Besonders häufig werden dabei Fußballstreams genutzt. Doch dafür den vollen Preis zahlen – das wollen viele Fußballfans nicht. Ein Hauptgrund dafür liegt mit Sicherheit an den hohen Kosten, die Fußballfans inzwischen dafür aufbringen müssen, Fußballspiele etwa der Bundesliga zu sehen. Ein Abo allein reicht da nämlich nicht mehr aus. Deshalb gehen Bundesligafans oftmals im Internet auf die Suche nach einem geeigneten meist ausländischen Stream. Angebote dieser Art liefert in der Regel eine einfache Google-Suche.

Immer häufiger stammen diese Bundesliga-Streams aus dem chinesischen TV-Programm. Schon länger gibt es die Strategie, die Deutsche Bundesliga in China zu vermarkten. Einige chinesische Fernsehsender übertragen bereits Spiele der Bundesliga. Da die Bundesliga im Reich der Mitte noch keine so hohe Nachfrage hat, senden die Programme die Spiele zu sehr niedrigen Preisen, das berichtet die Deutsche Welle.

Die Sender aus China sind einfach zu knacken. „Die Bundesliga läuft in China als fünftes oder sechstes Sportprogramm. Für die Hacker ist es deshalb interessant, weil sie zum einen wenig dafür bezahlen, um das empfangen zu können. Und oft ist auch die technische Sicherung dieser Programme nicht so hoch wie in Deutschland“, erklärt c’t-Redakteur Nico Jurran gegenüber der Deutschen Welle. Sei das Signal des Senders erst entschlüsselt, könne es leicht wiederholt weltweit gestreamt werden.

Erst in dieser Woche sind europäische Länder wie die Niederlande, Frankreich und Deutschland gemeinsam gegen Streaming aus Fernost vorgegangen. In einer großen europaweiten Razzia konnten rund 200 Server abgeschaltet werden. Vermutlich ist das aber nur die Spitze des Eisbergs, viele andere Streams weiterhin im Einsatz.

Aber sind solche Streams aus China immer illegal? Dabei käme es immer darauf an, in welcher Form gestreamt wird. Zwei Kriterien sind bei der Beurteilung, ob ein Stream illegal ist, entscheidend. „Illegal wäre es zum Beispiel ganz sicher dann, wenn üblicherweise kostenpflichtige Angebote wie Sky-Bundesligaübertragungen mit deutschem Kommentator kostenlos gestreamt werden“, sagt Christian Solmecke auf Anfrage von TECHBOOK. Dabei würden die Nutzer wissen, dass der Empfang in Deutschland eigentlich nur per kostenpflichtigem Abo legal wäre. Die neueste Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs besagt: „Das Anschauen von illegalen Live-Streamings ist eine Urheberrechtsverletzung (Az: C-527/15). Nutzer verhalten sich rechtswidrig, wenn erkennbar ist, dass der Stream illegal verbreitet wurde“, sagt Solmecke.

Anwalt: „Es ist eine Grauzone“

Das bedeutet, dass die Streaming-Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein dürfe. Dies könne aber der Fall sein, wenn ein Nutzer etwa auf einer russischen oder auch indischen Internetseite das Logo von Sky sehen würde. „Denn der Bezahlsender Sky hat in Deutschland die Rechte für die Live-­Übertragung von Bundesligaspielen“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Das sei anders, wenn ein ausländischer Stream mit etwa indischem Kommentator gestreamt werde. Dann sei die Quelle für den Nutzer nicht offensichtlich als rechtswidrig erkennbar. Wäre dies also legal? „Nein, denn der indische oder chinesische Stream könnte am Ende immer dennoch illegal sein und zwar dann, wenn das Geoblocking als ‚wirksame technische Schutzmaßnahme‘ (§ 95a UrhG) anzusehen wäre, die man nicht mittels VPN umgehen darf“, sagt Solmecke. Die Nutzung von VPN sei legal. „Damit wäre der indische Stream via VPN in Deutschland erlaubt. Doch es gibt Juristen, die anderer Ansicht sind. Ein Gericht hat dazu noch nicht entschieden. Insofern bleibt es eine Grauzone“, weiß Solmecke.

Woran erkenne ich illegale Streaming-Angebote?

„Aktuell werden Nutzer lediglich noch über die in § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) normierte Privatkopie-Regelung geschützt. Diese erlaubt Vervielfältigung zum Zweck einer Privatkopie“, sagt Christian Solmecke. Dies sei nur der Fall, wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt. Vorab hat also jeder Nutzer eine Prüfpflicht, welche aber nahezu unmöglich durchführbar sein dürfte. Einfach fällt die Entscheidung etwa bei Plattformen wie YouTube. Dort kann der Nutzer davon ausgehen, dass die dortigen Inhalte rechtmäßig eingestellt wurden, wobei es auch hier Ausnahmen geben wird.

„Anders wird es bei Portalen wie etwa kinox.to aussehen. Dort wo aktuelle Kinofilme, Serien und Musikalben angeboten werden, muss Nutzern klar sein, dass die darüber zugänglichen Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind“, sagt der Rechtsanwalt. Dies gelte auch für Live-Streams der Bundesliga, wenn der Stream z.B. das Sky-Angebot mit deutschem Kommentator zeige. Dabei sollte dem Nutzer klar sein, dass dies eigentlich ein Bezahlangebot sei. Aber: „Eine Abwägung ist für Nutzer jedoch tatsächlich oftmals schwer.“

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Diese Strafen drohen

Beim Streaming droht Nutzern eine Abmahnung. Dabei fallen die Kosten geringer aus als bei Filesharing-Abmahnungen. „Und obwohl der Europäische Gerichtshof 2017 entschied, dass das Streaming von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten illegal ist, blieb eine von vielen befürchtete Abmahnwelle bislang aus. Ein Grund dafür ist, dass die Anbieter illegaler (Sport)-Streams in den seltensten Fällen die IP-Adressen der Nutzer speichern“, erklärt Christian Solmecke. Diese wäre aber notwendig, um einen Nutzer zu identifizieren. Auch weil die meisten Anbieter im Ausland sind, sei eine Strafverfolgung schwierig.

„Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen. Und dies ist für die Abmahnindustrie schlicht und ergreifend unattraktiv“, sagt Christian Solmecke. Sicher fühlen sollten sich „Schwarzgucker“ dennoch nicht. In der Vergangenheit wurden die Server des kinox.to Vorgängers kino.to überprüft.

Themen: Fernsehen Recht Sport
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