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Namensstreit

Netflix wegen Welterfolg „KPop Demon Hunters“ verklagt

Drei animierte Figuren stehen auf einer beleuchteten Bühne und führen eine Choreografie auf. Alle drei tragen kurze weiße Outfits mit schwarzen, glitzernden Jacken und goldfarbenen Details. Die Figur links streckt einen Arm nach vorne aus, die mittlere Figur mit langen pinken Haaren hebt beide Arme an, die Figur rechts mit langen violetten Haaren hält eine Hand am Kopf. Im unscharfen Vordergrund sind Lichter und Publikum zu sehen. Der Hintergrund zeigt eine farbig beleuchtete Konzertkulisse in Blau-, Grün- und Gelbtönen.
Der Erfolg von „KPop Demon Hunters“ hat einen Rechtsstreit um die Nutzung des Namens ausgelöst Foto: picture alliance/dpa/Netflix
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TECHBOOK Redaktion

21. August 2026, 18:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Trickfilm-Musical „KPop Demon Hunters“ ist nicht nur außerordentlich erfolgreich, sondern sorgt jetzt auch für juristischen Ärger. Die christliche Metal-Band „Demon Hunter“ zieht gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents vor Gericht. Die Musiker sind der Auffassung, dass ihr Bandname mit dem des Animationsfilms verwechselt wird.

Auslöser für die Klage sind nach Angaben der Band tatsächliche Verwechslungen. So kaufte eine Familie in den USA für rund 500 US-Dollar Konzerttickets für „Demon Hunter“, weil sie davon ausging, Karten für die Stars aus „KPop Demon Hunters“ erworben zu haben. Der Irrtum wurde zwar noch rechtzeitig entdeckt; aus Sicht der Musiker zeigt der Vorfall jedoch, wie heikel die Namensähnlichkeit ist.

Netflix-Film wurde zum weltweiten Erfolg

Die Band „Demon Hunter“ existiert bereits seit 26 Jahren. Der Film „KPop Demon Hunters“ erschien dagegen erst vor rund einem Jahr und entwickelte sich seither zu einem der größten Erfolge des Streaming-Dienstes.

Innerhalb der ersten 91 Tage nach Erscheinen erreichte der Titel 325,1 Millionen Aufrufe bei Netflix und hielt sich 52 Wochen in Folge in den weltweiten Top 10 des Streaming-Dienstes. Im März 2026 gab es zudem zwei Oscars: Ausgezeichnet wurden sowohl der Streifen als bester Animationsfilm als auch der Song „Golden“ aus dem Soundtrack.

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Band sieht sich durch KPop-Erfolg gefährdet

Die Musiker von „Demon Hunter“ meinen, dass die Macher des Films bereits länger bestehende Markenrechte der Band gefährden. Besonders kritisch sehen sie, dass Netflix die Marke inzwischen nicht mehr nur für den Film nutzt.

Der Streaming-Anbieter hat aus „KPop Demon Hunters“ mittlerweile nämlich eine größere Musik- und Live-Marke gemacht und zudem eine weltweite Tour angekündigt. Die Anwälte der Metal-Band vertreten die Auffassung, dass Netflix nicht einfach andere bekannte Namen mit einem „KPop“-Zusatz verwenden könnte. Als Beispiele nennen sie „KPop Metallica“, „KPop U2“ oder „KPop Black Sabbath“.

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Gericht soll über die weitere Nutzung entscheiden

Mit der Klage verfolgt „Demon Hunter“ ein konkretes Ziel. Netflix und AEG sollen den Namen „KPop Demon Hunters“ nach dem Willen der Band nicht für Musikangebote, Konzerte oder Fanartikel verwenden dürfen. Zusätzlich fordert die Gruppe eine Entschädigung, deren Höhe bislang nicht bekannt ist. Gegen den Film selbst richtet sich die Klage nicht. Nach Darstellung der Musiker geht es ausschließlich um die Nutzung des Namens außerhalb der Filmproduktion.

Ob tatsächlich eine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr besteht und welchen Schutz der Name „Demon Hunter“ genießt, muss nun ein Gericht entscheiden. Netflix und AEG haben sich dazu bislang nicht geäußert.

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