Wie werde ich ungeliebte Geschenke nach Weihnachten am besten wieder los? Diese Frage wird sich der ein oder andere nach der Bescherung sicherlich stellen. Ob Umtausch, Verkauf oder Spende – TECHBOOK verrät, was Beschenkte mit nicht gewollten Gaben tun können.
Die Bescherung zu Weihnachten könnte schön und besinnlich sein, wenn da nicht die Krux mit ungeliebten oder unnützen Geschenken wäre: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht. Es gibt genügend Gründe, warum ein Technik-Präsent nicht so ankommt, wie man es erhofft hat. Zum Wegwerfen ist es aber häufig zu schade. TECHBOOK erklärt, was man tun kann, wenn man ein Geschenk umtauschen oder verkaufen möchte.
Übersicht
Zu Weihnachten lassen sich Geschenke oft länger umtauschen
Am besten und effizientesten ist es, ehrlich zu sein und mit dem Schenkenden zu sprechen. So kann dieser das Geschenk beim Händler umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.
Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt. „Man ist hier auf den guten Willen angewiesen“, weiß der Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch zeigen sich viele Verkäufer gerade um die Weihnachtszeit kulant und bieten oftmals ein verlängertes Umtauschrecht an. Vor dem Kauf empfiehlt es sich daher zu fragen, ob die Ware bei Nichtgefallen wieder zurückgegeben werden kann.
Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch hier verlängern die meisten großen Internethändler den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen. So können Kunden bei Amazon ihre zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2022 gekauften Geschenke beispielsweise bis zum 31. Januar 2023 umtauschen. Media Markt und Saturn haben die Rückgabefrist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Allerdings gibt es bei der Rückgabe Regeln. Viele Händler – auch Onlineshops – nehmen keine geöffnete Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer. Hier empfiehlt es sich daher, die Verpackungen der Geräte nicht zu öffnen und eventuelle Siegel nicht zu zerstören. Letzteres gilt vor allem auch für digitale Medien wie Computer- und Konsolen-Games sowie Musik-CDs und DVDs.
Geschenke verkaufen über Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen
Doch was tun, wenn man dem Schenkenden nicht sagen kann oder möchte, dass einem die Gabe nicht gefällt? In diesem Fall lässt sich das Geschenk nicht so einfach umtauschen. Der Verkauf ist hier die Alternative, etwa über einen Ankaufdienst wie Asgoodasnew, Clevertronic, Rebuy oder Wirkaufens.
Und Flohmärkte? Keine gute Idee, findet Verbraucherschützer Philip Heldt. Gerade für hochwertige Elektronik seien sie nicht geeignet. Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu versilbern. Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung – oder hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.
Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen. Allerdings sollte man bei einem Verkauf über die genannten Portale etwas Geduld haben. Oftmals können sich Preisverhandlungen hier etwas hinziehen.
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Am besten Abholung gegen Barzahlung
Wer seine Geschenke online verkauft, sollte auf jeden Fall Vorkasse als Bezahlung verlangen. Erst nachdem das Geld entweder per Überweisung oder aber per PayPal beim Besitzer eingegangen ist, sollte dieser die Ware an den Käufer weiterleiten. Nur dann ist sichergestellt, dass er den Kaufpreis auch wirklich erhält. Alternativ dazu können Käufer und Verkäufer aber auch eine persönliche Übergabe mit direkter Barzahlung vor Ort ausmachen. Dann entfällt nicht nur der Versand und die Wartezeit auf das Produkt, beide Parteien gehen auch sofort mit dem Geld bzw. dem gekauften Artikel nach Hause.
Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf war. Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür kann man online schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden.
Informieren Sie sich: Das sind die fiesesten Abzocken bei Ebay Kleinanzeigen
Die weihnachtlichste Alternative
Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden. Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative und spendet das nicht gewünschte Geschenk.