Neues Jahr, neues Steuergesetz. Dieses sollten vor allem diejenigen kennen, die sich über Online-Marktplätze wie Ebay gern regelmäßig etwas dazuverdienen. Lange war das steuerfrei möglich – bis jetzt. Denn ab sofort müssen in vielen Fällen auch private Einkünfte über Ebay und Co. beim Finanzamt gemeldet werden. Wen die neue Regelung betrifft, lesen Sie bei TECHBOOK.
Online-Marktplätze wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Vinted und Co. erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Denn auf der einen Seite ermöglichen sie es, oftmals günstiger und zudem nachhaltiger zu shoppen, wenn etwa gebrauchte Gegenstände durch einen unkomplizierten Verkauf ein zweites Leben erhalten. Für die privaten Händler selbst kann es durchaus lukrativ sein, immer mal wieder etwas zu veräußern, das sie selbst nicht (mehr) brauchen. Zumal der Erlös dabei zumeist steuerfrei in die eigene Tasche wandert, und zwar ganz legal. Doch genau das hat nun in vielen Fällen ein Ende. Denn seit Beginn des Jahres 2023 gilt ein neues Gesetz, welches private Verkäufe über Ebay und andere Plattformen oft steuerpflichtig macht.
Übersicht
Welche Verkäufe bei Ebay und Co. jetzt steuerpflichtig sind
Keine Sorge, ein einmaliger Verkauf im Wert von etwa 50 oder auch 400 Euro interessiert den Fiskus weiterhin herzlich wenig. Etwas anders sieht es da schon aus, wenn entsprechende Handel regelmäßig erfolgen. 30 Verkäufe im Jahr machen private Nutzer zum „Heavy User“ und entsprechend meldepflichtig. Ebenso muss die Plattform Ihre Daten dem Finanzamt melden, wenn Sie mehr als 2000 Euro verdienen – ob nun mit einem einzigen Geschäft oder als Gesamtsumme aus allen Ihrer 2023 getätigten privaten Verkäufe. Grundlage dieser neuen Regelung ist das seit dem 1. Januar 2023 geltende Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), wie man u. a. auf der Ebay-Website nachlesen kann.
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Diese Plattformen sind betroffen
Privathändler sollten sich darauf einstellen, dass das Finanzamt in ihrer Steuererklärung genau darauf achten wird, ob etwaige Verkäufe ordentlich und vollständig aufgeführt sind. Das Gesetz gilt neben Ebay für alle weiteren Online-Handelsplätze. Gemeint sind somit auch Etsy, Kleiderkreisel, Vinted und Co. – und darüber hinaus Plattformen für die Vermittlung von Unterkünften, also etwa Airbnb, sowie von Dienstleistungen.
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Neue Regelung kommt nicht überraschend
Schon vor Einführung des neuen Steuergesetzes hat das Finanzamt es sicherlich nicht begrüßt, wenn sich jemand regelmäßig große Summen über private Online-Geschäfte dazu verdiente, ohne diese zu melden. Ein etwaiger Verdacht des „gewerbsmäßigen Handels“ ließ die Behörde in Einzelfällen genauer hinschauen, aber natürlich kann sie ihre Augen nicht überall haben. Dank des neuen Gesetzes, das offizielle Obergrenzen definiert und die Kontrollverantwortung auf die Plattformen überträgt, braucht sie das auch nicht mehr.
Der entsprechende Gesetzesentwurf ist schon länger in Planung und wurde vom Bundestag im November 2022 beschlossen. Im Übrigen basiert die neue Regelung auf einer EU-Richtlinie und bezieht sich dementsprechend auch auf ausländische Anbieter aus der Europäischen Union.