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Neue Zollregeln

Billig-Shopping war gestern! Shein und Temu bald nicht mehr so günstig

150 Euro Zollgrenze für China-Pakete aufgehoben
Auf alle Pakete aus nicht EU-Ländern sollen Zölle fällig werden Foto: Getty Images
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22. November 2025, 8:43 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Billigbestellungen aus China werden bald teurer: Die EU schafft die bisherige 150-Euro-Freigrenze für Importe aus Nicht-EU-Ländern ab. Damit sollen künftig auch auf Kleinstbestellungen aus Fernost Zollabgaben fällig werden – schon ab dem ersten Euro.

Der Boom im Billig-Onlinehandel hat enorme Ausmaße angenommen. Laut dem Handelsverband Deutschland erreichen täglich rund 400.000 Pakete von Shein und Temu deutsche Kunden. Viele dieser Sendungen bleiben bislang zollfrei, weil Händler den Warenwert zu niedrig angeben. Nach Angaben der EU wird das bei rund 65 Prozent der Pakete praktiziert.

Die Finanzminister der Mitgliedsstaaten wollen dem nun einen Riegel vorschieben: Ab 2028 sollen Zölle grundsätzlich für alle Waren gelten, eine Übergangsregelung könnte bereits 2026 starten. Zudem wird geprüft, eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro pro Paket einzuführen.

Fairer Wettbewerb und weniger Betrug

Überraschend kommt die Ankündigung nicht. Bereits 2023 hat die EU Kommission einen Entwurf für schärfere Zollregeln für Waren aus China vorgelegt. 2024 wurde die Diskussion aufgrund des Hypes von chinesischen Shops wie Temu und Shein neu befeuert, TECHBOOK berichtete. Gleichzeitig wurden Pläne für eine neue Zollbehörde bekannt, die EU-weit arbeiten und sich austauschen soll.

Mit der Reform will die EU-Kommission gleiche Bedingungen für alle Händler schaffen und Steuerbetrug verhindern. Verbraucherschützerin Ramona Pop begrüßt die Pläne als „wichtigen Schritt gegen die Paketflut“. Sie fordert, dass Online-Marktplätze künftig selbst Verantwortung übernehmen und aktiv gegen unsichere oder illegale Produkte vorgehen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Käufer müssen künftig auch bei günstigen Bestellungen mit zusätzlichen Kosten rechnen. In den meisten Fällen übernehmen dabei Paketdienstleister wie DHL oder Hermes die Zollabwicklung und kassieren die Gebühr bei Lieferung – inklusive einer eigenen Bearbeitungsgebühr. Sollte der Dienstleister die Abfertigung nicht übernehmen, erhalten Kunden eine Benachrichtigung und müssen ihr Paket selbst beim Zoll abholen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem tatsächlichen Rechnungsbetrag.

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Mit der neuen Regelung will die EU den Preisdruck durch Billigimporte verringern und gleichzeitig verhindern, dass Verbraucher von nicht deklarierten oder unsicheren Produkten profitieren – ein Schritt, der den Onlinehandel in Europa langfristig verändern dürfte.

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