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Wie Amazon-Wunschlisten zur Gefahr werden können

Schockierte Frau am Smartphone
Wer seine Wunschliste öffentlich teilt, sollte genau darauf achten, welche Anbieter hinter den Produkten stehen Foto: Getty Images
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Sandra Bültermann

27. März 2026, 13:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Amazon-Wunschlisten sind für viele Nutzer ein praktisches Werkzeug. Sie helfen dabei, Geschenkideen zu sammeln und mit anderen zu teilen. Ob Geburtstag, Hochzeit oder andere Anlässe: Eine Liste sorgt für Übersicht und verhindert doppelte oder unpassende Geschenke. Ein Klick reicht aus, damit Freunde oder Familie sehen, was gewünscht ist. Das spart Zeit und reduziert Fehlkäufe.

Änderung bei Amazon betrifft Schutzfunktion

Seit dem 25. März 2026 gibt es eine bisher verfügbare Funktion nicht mehr. Nutzer konnten bislang gezielt Produkte von Drittanbietern von ihrer Wunschliste ausschließen. Dadurch war sichergestellt, dass Amazon selbst den Versand übernimmt.

Die Änderung wirkt auf den ersten Blick technisch, hat aber direkte Auswirkungen auf den Datenschutz. Denn sie betrifft vor allem den Umgang mit sogenannten Marketplace-Produkten.

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Warum die neue Regelung problematisch ist

Das Risiko entsteht durch das Marketplace-System. Wenn ein Artikel von einem Drittanbieter gekauft wird, übermittelt Amazon die Lieferadresse an diesen Händler. Nur so kann der Versand erfolgen.

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Befindet sich ein solcher Artikel auf einer öffentlichen Wunschliste, kann jede Person diesen kaufen. In diesem Fall wird die hinterlegte Adresse weitergegeben. Amazon erklärte dazu gegenüber dem Online-Magazin „Heise Online“: „Wenn ein Kunde eine öffentliche Liste hat und in den Listeneinstellungen eine Adresse mit seiner Liste verknüpft, erhalten Käufer von Geschenken die Adresse des Empfängers möglicherweise über Verkäufer und Lieferpartner, die diese Bestellungen ausführen, da diese im Rahmen des Versandprozesses Lieferaktualisierungen und Tracking-Informationen weitergeben.“ Damit entsteht ein mögliches Datenschutzproblem, wenn Unbefugte Zugriff auf die Adresse erhalten.

So lässt sich die eigene Adresse schützen

Amazon nennt mehrere Möglichkeiten, um das Risiko zu reduzieren. Eine Option ist, für öffentliche Wunschlisten eine alternative Adresse oder ein Postfach zu nutzen.

Wer das nicht möchte, kann die Sichtbarkeit der Liste anpassen. Dazu wird im Konto unter „Konto und Listen“ die entsprechende Wunschliste ausgewählt. Über die drei Punkte gelangt man zu „Liste verwalten“. Dort lässt sich die Einstellung von „Öffentlich“ auf „Privat“ ändern. Die Liste kann anschließend weiterhin über einen Link geteilt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, alle Produkte von Drittanbietern aus der Liste zu entfernen. Beim Hinzufügen neuer Artikel sollte darauf geachtet werden, dass Amazon selbst als Verkäufer angegeben ist. Nur dann bleibt die hinterlegte Adresse geschützt.

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