22. Februar 2026, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein defektes Smartphone, eine streikende Waschmaschine oder ein kaputter Staubsauger bringen viele Verbraucher noch immer dazu, sich ein neues Gerät zu kaufen. Genau das soll sich nun ändern.
Bereits im Mai 2024 hat der Europäische Rat die Richtlinie über das Recht auf Reparatur angenommen, die dieses Jahr in Kraft treten soll. Sie sieht Mindestvorgaben vor, die die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), bis spätestens zum 31. Juli in deutsches Recht überführen will. Mitte Januar hat sie dazu einen Gesetzentwurf an Länder und Verbände verschickt. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben fristgerecht umzusetzen und damit den rechtlichen Rahmen für Reparaturen zu stärken. Verbraucherschützer sehen in dem Entwurf jedoch deutliche Schwächen.
Reparieren bald schneller und einfacher?
Grundsätzlich verfolgt das neue Gesetz ein klares Ziel. Es soll ermöglichen, dass Verbraucher defekte Geräte länger nutzen. Hersteller müssen bestimmte Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer reparieren und Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen. So entlastet das Gesetz Verbraucher finanziell. Gleichzeitig will die Politik Elektroschrott vermeiden und Ressourcen schonen. Die geplanten Regelungen fördern eine Reparaturkultur, in der Verbraucher Geräte nicht vorschnell ersetzen, sondern instandsetzen lassen. Mit diesen Vorgaben setzt der Gesetzentwurf die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie um.
Kritik an Kosten und langen Wartezeiten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Gesetzentwurf jedoch kritisch. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind Reparaturen in der Praxis häufig zu teuer, zu kompliziert und vor allem zu langsam. Gerade bei Alltagsgeräten wie Smartphones oder Haushaltsgeräten seien lange Wartezeiten auf Ersatzteile nicht akzeptabel. Wenn Reparaturen mehrere Wochen dauern oder teurer sind als ein Neukauf, entscheiden sich viele Verbraucher zwangsläufig für ein neues Gerät. Das Ziel, Reparaturen attraktiver zu machen, werde so verfehlt.
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Mehr Transparenz für Käufer
Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Transparenz. In diesem Zusammenhang fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine klare Kennzeichnung der erwarteten Lebensdauer von Geräten. So könnten Käufer bereits beim Kauf besser einschätzen, wie langlebig ein Produkt ist.
Ob sich eine Reparatur im Ernstfall wirtschaftlich lohnt, ließe sich dadurch ebenfalls besser beurteilen. Unter Verbraucherschützern gilt eine solche Kennzeichnung zudem als Mittel, um den Druck auf Hersteller zu erhöhen. Sie müssten robustere und leichter zu reparierende Geräte anbieten.
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Widerstand aus der Wirtschaft
Jedoch warnen Unternehmen und der Branchenverband Bitkom vor zusätzlichen Belastungen für den Handel. Umfassende Mehrkosten drohen, sollte Deutschland über die EU-Vorgaben hinausgehen. Laut Verbraucherschützern ist genau das jedoch notwendig. In ihrer Stellungnahme betonen sie, dass für eine echte Reparaturkultur mehr nötig sei als eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie. Es zeigt sich damit, dass das Recht auf Reparatur zwar auf den Weg gebracht ist, die konkrete Ausgestaltung jedoch weiter umkämpft bleibt.