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Neues Gesetz

Das ändert sich jetzt beim Geldabheben am Automaten

Ab sofort gelten neue Regelungen für Geldautomaten
Ab sofort gelten neue Regelungen für Geldautomaten Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

26. Juni 2025, 18:11 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 28. Juni gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Millionen Menschen sollen dadurch von einem erleichterten Zugang zu ganz unterschiedlichen Angeboten und Services profitieren. Betroffen sind sowohl Websites und Online-Shops, aber auch alltägliche Dinge wie das Geldabheben am Bankautomaten.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits 2021 beschlossen, seither galt allerdings eine Übergangsfrist, die nun auslief. Mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Regelung verpflichtet die EU Banken und Dienstleister, ihre Geldautomaten barrierefrei zu gestalten. Menschen mit Behinderungen sollen dadurch gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Allerdings gilt für bestimmte Automaten eine Übergangsfrist.

Geldautomaten müssen barrierefrei werden

In Deutschland betreiben die Banken über 50.000 Geldautomaten. So zumindest der Stand Ende 2023. Das neue Gesetz hat somit weitreichende Folgen. Geldautomaten, die Banken und Sparkassen jetzt neu aufstellen und in Betrieb nehmen, müssen so ausgestattet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Das besagt der § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 BFSG. Dazu gehören größere und kontrastreiche Displays, vereinfachte Menüs sowie akustische und visuelle Ausgabemöglichkeiten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Auch Tastaturen mit taktilen Markierungen und rollstuhlgerechte Bedienhöhen sind vorgeschrieben.

Bereits installierte Geldautomaten genießen jedoch Bestandsschutz – allerdings nur begrenzt. Laut Gesetz dürfen diese maximal bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, jedoch nicht länger als 15 Jahre ab Inbetriebnahme ohne Nachrüstung genutzt werden. Spätestens im Jahr 2040 müssen alle Geräte den neuen Standards entsprechen.

Damit die Auflagen auch umgesetzt werden, wurde eine Marktüberwachungsstelle eingerichtet. Diese soll sowohl stichprobenartig als auch bei konkreten Hinweisen kontrollieren, ob die Banken und Betreiber die Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Auch Verbraucher können Barrieren melden; es besteht allerdings kein individueller Rechtsanspruch auf Umrüstung bestehender Automaten.

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Auch Websites und Online-Shops müssen sich umstellen

Neben Geldautomaten betrifft das Gesetz auch zahlreiche weitere Produkte und Dienstleistungen, etwa Fahrkarten- und Check-in-Automaten, E-Book-Reader, Telekommunikationsdienste sowie Bankdienstleistungen und E-Commerce-Angebote. Alle diese Systeme müssen künftig barrierefrei bedienbar sein.

Lesen Sie auch: Wie viel Geld kann ich maximal am Geldautomaten abheben?

Online-Händler müssen ihre Webshops ab dem 28. Juni ebenfalls barrierefrei gestalten. Betroffen sind alle Anbieter mit mehr als zehn Beschäftigten oder über zwei Millionen Euro Umsatz jährlich. Für neue Websites gelten die Vorgaben ab sofort, bestehende Angebote müssen die Betreiber bis spätestens 2030 anpassen – eine Mammutaufgabe, wie bekannte Anbieter TECHBOOK verrieten. Bei Verstößen drohen auch hier Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder sogar die Abschaltung der Website.

Themen News Online-Banking Recht Smart Finance

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