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Reform

Neues Gesetz zwingt Banken – Geldautomaten werden komplett umgebaut

Person hält Bargeld vor einem Bankautomaten in der Hand
Ab sofort gelten neue Regelungen für Geldautomaten Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

5. Mai 2026, 16:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Millionen Menschen sollen dadurch von einem erleichterten Zugang zu ganz unterschiedlichen Angeboten und Services profitieren. Betroffen sind sowohl Websites und Online-Shops als auch alltägliche Dinge wie das Geldabheben am Bankautomaten. Auch im Supermarkt soll das Geldabheben leichter werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits 2021 beschlossen, seither galt allerdings eine Übergangsfrist, die mittlerweile ausgelaufen ist. Mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Regelung verpflichtet die EU Banken und Dienstleister, ihre Geldautomaten barrierefrei zu gestalten. Menschen mit Behinderungen sollen dadurch gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Allerdings gilt für bestimmte Automaten eine Übergangsfrist.

Geldautomaten müssen barrierefrei werden

In Deutschland betreiben die Banken aktuell rund 50.000 Geldautomaten. Das neue Gesetz hat somit weitreichende Folgen. Geldautomaten, die Banken und Sparkassen jetzt neu aufstellen und in Betrieb nehmen, müssen so ausgestattet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Das besagt der § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 BFSG. Dazu gehören größere und kontrastreiche Displays, vereinfachte Menüs sowie akustische und visuelle Ausgabemöglichkeiten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Auch Tastaturen mit taktilen Markierungen und rollstuhlgerechte Bedienhöhen sind vorgeschrieben.

Bereits installierte Geldautomaten genießen jedoch Bestandsschutz – allerdings nur begrenzt. Laut Gesetz dürfen diese maximal bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, jedoch nicht länger als 15 Jahre ab Inbetriebnahme ohne Nachrüstung genutzt werden. Spätestens im Jahr 2040 müssen alle Geräte den neuen Standards entsprechen.

Damit die Auflagen auch umgesetzt werden, wurde eine Marktüberwachungsstelle eingerichtet. Diese soll sowohl stichprobenartig als auch bei konkreten Hinweisen kontrollieren, ob die Banken und Betreiber die Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Auch Verbraucher können Barrieren melden; es besteht allerdings kein individueller Rechtsanspruch auf Umrüstung bestehender Automaten.

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Auch Websites und Online-Shops müssen sich umstellen

Neben Geldautomaten betrifft das Gesetz auch zahlreiche weitere Produkte und Dienstleistungen, etwa Fahrkarten- und Check-in-Automaten, E-Book-Reader, Telekommunikationsdienste sowie Bankdienstleistungen und E-Commerce-Angebote. Alle diese Systeme müssen künftig barrierefrei bedienbar sein.

Online-Händler müssen ihre Webshops seit dem 28. Juni 2025 ebenfalls barrierefrei gestalten. Betroffen sind alle Anbieter mit mehr als zehn Beschäftigten oder über zwei Millionen Euro Umsatz jährlich. Für neue Websites gelten die Vorgaben seit dem Stichtag, bestehende Angebote müssen die Betreiber bis spätestens 2030 anpassen – eine Mammutaufgabe, wie bekannte Anbieter TECHBOOK verrieten. Bei Verstößen drohen auch hier Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder sogar die Abschaltung der Website.

Auch interessant: Wie viel Geld kann ich maximal am Geldautomaten abheben?

EU schärft Regeln zum Geldabheben nach

Ende 2025 hat die EU weitere Regeln verabschiedet, die das Geldabheben für Verbraucher vereinfachen sollen. Die Reform verpflichtet Händler und Finanzdienstleister zu vollständiger Kostentransparenz: Wechselkursaufschläge, Automaten- oder Bankgebühren müssen vor jeder Zahlung klar sichtbar sein, um böse Überraschungen auf Kontoauszügen zu verhindern.

Aufgrund der stetigen Reduzierung von Geldautomaten in Deutschland wurde zudem beschlossen, dass alle Supermärkte, Drogerien und andere Händler in allen Mitgliedstaaten künftig Bargeldabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen sollen – auch ganz ohne Einkauf und Mindestumsatz. Damit will die EU vor allem Menschen in ländlichen Regionen unterstützen, in denen klassische Geldautomaten zunehmend verschwinden.

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