McDonald‘s sammelt über seine App jede Menge persönliche Daten Foto: Getty Images
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Przemyslaw Szymanski
17. August 2026, 12:22 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Die McDonald’s-App gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag. Sie ermöglicht das Einlösen von Coupons, das Sammeln von Treuepunkten und die Bestellung vor dem Restaurantbesuch. Gleichzeitig fallen dabei zahlreiche Nutzungsdaten an. Wie umfangreich die Datensammlung sein kann, zeigt ein Fall aus den USA.
Umfangreiche Datensammlung bei App-Nutzung
Im Mittelpunkt steht der „Wired“-Autor Reece Rogers. Als Einwohner Kaliforniens machte er von seinen Datenschutzrechten Gebrauch und forderte die zu seiner Person gespeicherten Daten bei McDonald’s an.
Die Antwort umfasste 515 Seiten. Darin waren unter anderem Bestellungen, Treuepunkte, Angebote sowie Informationen darüber enthalten, wann und wo Einkäufe stattgefunden hatten.
Laut dem Bericht beschränkte sich die Auswertung nicht auf bereits erfolgte Aktivitäten. Das System berechnete demnach auch erwartetes Verhalten des Nutzers. So wurde prognostiziert, dass Rogers innerhalb der folgenden sechs Wochen etwas mehr als zweimal einen Kauf tätigen und dabei durchschnittlich 13,49 US-Dollar pro Bestellung ausgeben würde.
Darüber hinaus ordnete das Profil ihm bestimmte Essgewohnheiten zu. Eine große Cola light wurde als besondere Vorliebe erfasst. Zusätzlich berechnete man das Risiko, dass er als Kunde abspringen könnte.
McDonald’s beschreibt die Nutzung der Daten gegenüber „Wired“ deutlich zurückhaltender. Nach Angaben des Unternehmens werden frühere Einkäufe vor allem genutzt, um passendere Angebote, Deals und Nachrichten anzuzeigen.
Situation für Nutzer in Deutschland
Auch in Deutschland erstellt McDonald’s Kundenprofile. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Einwilligung. Ausgewertet werden dabei unter anderem die App-Nutzung, Bestellungen, Bonuspunkte, Favoriten und eingelöste Coupons.
Anhand dieser Daten erkennt das Unternehmen nach eigenen Angaben Vorlieben der Kunden, ordnet sie bestimmten Gruppen zu und spielt passende Angebote automatisiert aus. Der in den USA bekannt gewordene Fall lässt sich jedoch nicht direkt auf Deutschland übertragen. Hier gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nutzer können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, eine erteilte Einwilligung zur Analyse und Personalisierung widerrufen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung von Daten beantragen. Offen bleibt allerdings, ob McDonald’s in Deutschland ebenfalls Vorhersagen über das zukünftige Verhalten von Kunden erstellt. Aus den Datenschutzhinweisen für Deutschland geht laut dem Bericht nicht hervor, ob das Unternehmen etwa künftige Besuche, Ausgaben oder eine mögliche Abwanderung prognostiziert.
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