16. Oktober 2025, 17:48 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat IKEA wegen nicht rechtskonformer Videoüberwachung zu einer Strafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt. Grund war die Überwachung von PIN-Eingaben und öffentlicher Flächen.
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro gegen IKEA bestätigt. Anlass ist die unzulässige Videoüberwachung in einer Wiener Filiale. Zwischen dem 25. März und dem 23. Mai 2022 filmten Kameras unter anderem PIN-Eingaben an der Kasse. IKEA plant, das Urteil anzufechten, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Welche Auswirkungen hat dieser Fall auf Deutschland?
Gerichtsurteil und Datenschutzkonflikt
Im Frühjahr 2022 installierte IKEA mehrere Kameras zur Überwachung von Eingangs- und Kassenbereichen. Eine anonyme Anzeige führte zu Ermittlungen der Datenschutzbehörde. Einige Kameras filmten öffentliche Flächen, was einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Diese besagt, dass nur so viel gefilmt werden darf, wie für den konkreten Zweck nötig ist.
Besonders problematisch war die Aufnahme von PIN-Eingaben an den Kassen. Laut Urteil ist dies unzulässig, da es sich um sensible Daten handelt. Das Gericht stufte die Überwachung als „grob fahrlässig“ ein. Auch in Deutschland wäre eine solche Überwachung rechtswidrig, so Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Statement an „COMPUTER BILD“.
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Reaktionen von IKEA und rechtliche Konsequenzen
IKEA räumt ein, dass es 2022 zu einer „Fehlkonfiguration“ einzelner Kameras kam. Nach der anonymen Anzeige wurden die Systeme überprüft und angepasst. Christina Strauss von IKEA Österreich betont, dass keine Personen identifizierbar gewesen seien. IKEA sieht die Strafe als überzogen an.
Das Gericht bestätigte jedoch 28 von 30 Verstöße. Die maximale Geldbuße hätte 1,8 Milliarden Euro betragen können. IKEA plant eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wird prüfen, ob nationale Datenschutzregelungen unanwendbar sind und wie die Strafe zu bemessen ist.
Auswirkungen auf Deutschland und Kundenrechte
Das Urteil aus Österreich ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber Signalwirkung auf Deutschland haben. IKEA hat alle österreichischen Standorte überprüft und das interne Kontrollsystem verschärft. Regelmäßige Compliance-Überprüfungen sollen sicherstellen, dass die Überwachungssysteme rechtlich konform arbeiten.
Kunden sollten durch klare Beschilderung über Videoüberwachung informiert werden, bevor sie den überwachten Bereich betreten. Wer unrechtmäßig überwacht wurde, kann dies den Landesdatenschutzbehörden melden. IKEA Deutschland versichert auf Anfrage von „COMPUTER BILD“, dass die Kameras so eingerichtet sind, dass der Bereich zur PIN-Eingabe verpixelt ist.