21. November 2025, 11:24 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die milliardenschwere Vergabe der 5G-Frequenzen war rechtswidrig – das hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt. Damit endet ein jahrelanger Streit um politische Einflussnahme, Wettbewerbsnachteile und die Rolle der Bundesnetzagentur. Die Vergabe muss neu erfolgen, was erhebliche Auswirkungen auf Marktstruktur und Tarife haben könnte.
Mit seiner Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Damit ist nun rechtskräftig festgestellt: Die Auktionsregeln und Vergabebedingungen der 5G-Frequenzvergabe aus den Jahren 2018 und 2019 waren unzulässig. Die Bundesnetzagentur muss das gesamte Verfahren für die Frequenzbereiche bei 2 und 3,6 Gigahertz neu starten.
Übersicht
Vergabe von 5G-Frequenzen von 2019 verstößt gegen EU-Vorgaben
Zwischen März und Juni 2019 hatte die Bundesnetzagentur erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik auch 5G-Lizenzen versteigert. Die Frequenzblöcke gingen an vier Anbieter: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch an 1&1 Drillisch. Es kam zu einem intensiven Bieterwettstreit, der dem Staat Einnahmen in Höhe von 6,55 Milliarden Euro einbrachte. Insgesamt dauerte die Vergabe 497 Runden – ein Rekord.
Doch das Kölner Verwaltungsgericht erklärte im vergangenen Jahr, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen sei. Die damalige Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur habe bei der Festlegung der Regeln nicht unabhängig genug gehandelt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das europarechtlich garantierte Prinzip der Behördenselbstständigkeit. Besonders schwer wog der politische Einfluss durch das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU), das eine verbindliche Verpflichtung zur Netznutzung durch Drittanbieter verhinderte.
Behörde kündigt zügiges und transparentes Verfahren an
Die Bundesnetzagentur kündigte an, das neue Verfahren zügig, transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen. Präsident Klaus Müller betonte in einem Statement zum Urteil: „Die Bundesnetzagentur wird das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten.“ Gleichzeitig geht die Behörde davon aus, dass „die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden“. Bis zur Neuvergabe behalten die bestehenden Frequenzzuteilungen ihre Gültigkeit.
Auslöser des Verfahrens waren Klagen von EWE TEL und Freenet. Diese kritisierten, dass sie als Anbieter ohne eigenes Netz benachteiligt würden, weil es keine verpflichtende Öffnung der Netze der großen Betreiber – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica – gab. Stattdessen setzte die damalige Politik auf freiwillige Verhandlungen, was reale Wettbewerbshürden zur Folge hatte. Freenet trat in dem Verfahren als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) auf, der Kapazitäten zukauft und weitervermarktet.
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Mögliche Auswirkungen auf Markt und Preise
Doch schon 2019 kritisierten Beobachter die Höhe der Gebote als investitionshemmend. Die Entscheidung des Gerichts könnte nun zu einer faireren Marktverteilung und möglicherweise zu günstigeren 5G-Tarifen führen.
Auch der BREKO sieht Handlungsbedarf. Man müsse neue Realitäten am Markt, wie Hybridprodukte aus Mobilfunk und Festnetz, in die Neuregelung einbeziehen. Inzwischen wird auch über eine Marktkonsolidierung diskutiert, etwa über eine mögliche Zusammenarbeit von Telefónica und dem noch im Aufbau befindlichen Netz von 1&1. Dies könnte die Nachfrage nach Frequenzen verändern und zukünftige Preise beeinflussen.
Folgen für Netzbetreiber und Kunden
Insgesamt hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2025 somit politische wie wirtschaftliche Folgen. Doch was bedeutet es am Ende für die Mobilfunkanbieter und vor allem deren Kunden?
Durch die Neubewertung der Auktion von 2019 geraten insbesondere Zeitpläne beim weiteren 5G-Ausbau ins Wanken, da Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone oder Telefónica jetzt prüfen müssen, ob die ihnen zugewiesenen Frequenzblöcke rechtlich Bestand haben. Sollte eine Neuvergabe notwendig werden, drohen zusätzliche Kosten oder Anpassungen bestehender Lizenzen.
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Auch strategische Entscheidungen zum Netzausbau, zu Kooperationen oder Investitionen könnten vorerst aufgeschoben werden, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind. Besonders ländliche Regionen könnten von möglichen Verzögerungen betroffen sein, wenn Ausbauprojekte zurückgestellt werden.
Für kleinere Anbieter und Neueinsteiger wie Freenet oder EWE TEL eröffnet das Urteil hingegen neue Chancen: Eine künftige Ausgestaltung der Vergabe könnte ihnen besseren Zugang zu Netzen und wettbewerbsfreundlichere Rahmenbedingungen ermöglichen. Damit verbunden sind potenziell positive Effekte für Kunden. Mittelfristig könnten bessere Tarife, ein gestärkter Wettbewerb und effizienter genutzte Frequenzen zu höherer Netzqualität und niedrigeren Preisen führen. Kurzfristig jedoch ist mit einem verlangsamten Netzausbau und möglichen Einschränkungen bei der Versorgung zu rechnen – insbesondere in strukturschwachen Gebieten.