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Was passiert, wenn man einen Brief ohne Briefmarke verschickt?

Brief ohne Briefmarke eingeworfen? Das passiert jetzt mit der Sendung
Brief ohne Briefmarke eingeworfen? Das passiert jetzt mit der Sendung Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

19. August 2026, 11:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und schon landet der Brief ohne Briefmarke im Briefkasten. Doch geht die Sendung damit automatisch verloren? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen nicht. Wer einen Brief unfrankiert oder mit zu wenig Porto verschickt, muss zwar mit Verzögerungen rechnen. Verloren geht die Sendung deshalb aber meist nicht.

Grundsätzlich gilt, dass man für die Beförderung eines Briefes das erforderliche Porto bezahlen muss. 2026 kostet ein Standardbrief innerhalb Deutschlands 0,95 Euro. Das aktuelle Porto gilt seit Anfang 2025 und bleibt bis Ende 2026 unverändert. Allerdings hat die Deutsche Post bereits angekündigt, dass sie für 2027 eine spürbare Portoerhöhung erwartet. Hintergrund sind sinkende Briefmengen sowie steigende Personal- und Transportkosten. Eine konkrete Höhe wurde bislang jedoch nicht genannt.

Wer einen Brief ohne oder mit zu wenig Frankierung verschickt, muss jedoch nicht befürchten, dass die Sendung automatisch aussortiert wird. Stattdessen prüft die Deutsche Post, wie weiter verfahren werden kann.

Diese Möglichkeiten gibt es bei einem unfrankierten Brief

Der Brief geht an den Absender zurück

Häufig wird eine nicht oder nicht ausreichend frankierte Sendung an den Absender zurückgeschickt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auf dem Umschlag eine Absenderadresse angegeben wurde. In der Regel erhält der Absender einen Hinweis darauf, dass die Frankierung fehlt oder nicht ausreicht.

Fehlt die Absenderanschrift, ist dieser Weg häufig nicht möglich.

Die Post fordert das fehlende Porto nach

In manchen Fällen wird das fehlende Porto nacherhoben. Die Sendung wird dann trotz der unzureichenden Frankierung weiterbearbeitet.

Ein typisches Beispiel: Ein Brief wurde als Standardbrief frankiert, überschreitet aber das zulässige Gewicht oder die erlaubten Maße. Tatsächlich hätte er als Großbrief oder in einer anderen Versandklasse verschickt werden müssen. In solchen Fällen kann die Post die Differenz nachfordern.

Wie genau das Verfahren abläuft, hängt von der jeweiligen Sendung sowie von den vorhandenen Absender- und Empfängerangaben ab.

Der Empfänger muss zahlen

Möglich ist auch, dass der Brief zugestellt wird und der Empfänger das fehlende Porto beziehungsweise ein Nachentgelt bezahlen muss. Dieser Fall kommt vor, gilt jedoch eher als Ausnahme.

Verweigert der Empfänger die Annahme oder möchte er die zusätzlichen Kosten nicht übernehmen, kann die Sendung an den Absender zurückgehen, sofern dessen Adresse bekannt ist.

Was passiert ohne Absenderadresse?

Wer auf die Angabe seiner eigenen Anschrift verzichtet, riskiert zusätzliche Probleme. Kann die Deutsche Post den Brief wegen fehlender Frankierung nicht zustellen und existiert keine Absenderadresse, ist eine Rücksendung oft nicht möglich.

Gerade bei wichtigen Dokumenten, Verträgen, Bewerbungen oder Kündigungen sollte die eigene Anschrift daher immer auf dem Umschlag stehen.

So vermeidet man den Fehler

Bevor ein Brief im Briefkasten landet, lohnt sich eine kurze Kontrolle:

  • Ist die Briefmarke aufgeklebt?
  • Entspricht das Porto dem Format und Gewicht der Sendung?
  • Steht eine Absenderadresse auf dem Umschlag?
  • Sind die Empfängerangaben vollständig und gut lesbar?

Alternativ können Verbraucher das Porto auch digital erwerben und als Code auf den Umschlag schreiben. Klassische Briefmarken sind damit nicht mehr zwingend erforderlich.

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„Bitte freimachen“ auf dem Brief – muss trotzdem eine Briefmarke drauf?

Auf vielen Antwortumschlägen von Unternehmen, Versicherungen oder Behörden findet sich der Hinweis „Bitte freimachen“. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der Absender eine Briefmarke aufkleben muss. Viele Unternehmen haben Vereinbarungen mit der Deutschen Post getroffen und übernehmen die Portokosten für Antworten ihrer Kunden selbst.

Fehlt die Briefmarke auf einem solchen Antwortumschlag, wird die Sendung häufig trotzdem zugestellt. Das Porto stellt die Deutsche Post dem jeweiligen Unternehmen anschließend in Rechnung. Verbraucher können den Umschlag daher in vielen Fällen auch ohne Briefmarke einwerfen.

Allerdings gilt das nicht für jeden Antwortumschlag. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Hinweise auf dem Umschlag genau lesen.

Auch interessant: Deutsche Post ändert Briefformate

Fazit

Wer versehentlich einen Brief ohne Briefmarke einwirft, muss nicht davon ausgehen, dass die Sendung verloren ist. Häufig schickt die Post den Brief zurück oder erhebt das fehlende Porto nachträglich. Wer zusätzlich eine Absenderadresse angibt und die Frankierung vor dem Einwurf noch einmal kontrolliert, erhöht die Chancen, dass sich das Problem unkompliziert lösen lässt.

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