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Verbraucherzentrale warnt

Großer Promi-Chat-Schwindel! Fans wurden auf WhatsApp systematisch getäuscht

Chatten am Smartphone
Promi-Chats über Fanblast sind nicht echt Foto: Getty Images
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Nele Wegner
Werkstudentin

3. Dezember 2025, 12:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Chatten mit dem liebsten Promi? Das klingt doch wie ein Traum. Die Plattform Fanblast hat dafür mit vermeintlich exklusiven WhatsApp-Chats geworben, doch nun der Schreck: Die Nutzer haben gar nicht mit Promis gechattet, sondern mit völlig fremden Personen.

Fanblast versprach Chats mit Schauspielern, Influencern oder Erotik-Models. Gegen Bezahlung erhielten Nutzer eine angeblich private Nummer des gewünschten Stars und konnten dort Nachrichten austauschen. Doch wie die Verbraucherzentrale berichtet, stammten die Antworten nicht von den Promis selbst, sondern von Agenturen, die deren Schreibstil imitieren sollten. Zusätzlich zeigte die Plattform an, dass der Star gerade online sei – ein weiterer Trick, um eine echte Unterhaltung vorzutäuschen. Für Nutzer war nicht erkennbar, dass sie nicht mit der Person schrieben, für die sie bezahlten.

Warum die Gerichte eingeschritten sind

Auslöser für den Rechtsstreit war eine Beschwerde der Konkurrenzplattform Bestfans. Das Landgericht Hamburg (Az. 416 HKO 62/25) und später das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 W 17/25) entschieden, dass Fanblast Nutzer gezielt in die Irre führte. Wer bezahlt, erwarte ein echtes Gespräch mit dem beworbenen Star – diesen Anspruch konnte die Plattform nicht erfüllen.

Neben der irreführenden Werbung stellten die Gerichte weitere Verstöße fest. Viele Nutzer teilten auf Fanblast private oder intime Details, etwa zu sexuellen Vorlieben. Diese Informationen landeten jedoch bei externen Dienstleistern, ohne dass Nutzer informiert oder gefragt wurden. Damit verstieß Fanblast gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Außerdem fehlten gesetzlich vorgeschriebene Angaben wie Impressum und Kontaktstelle, was gegen das Digital-Dienste-Gesetz (DDG) und den Digital Services Act (DSA) verstößt. Auch eine Alterskontrolle für erotische Inhalte gab es nicht, ein klarer Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Selbst die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweise lagen nur auf Englisch vor – für ein Angebot, das sich an deutsche Nutzer richtet, unzulässig.

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Was das Urteil bedeutet

Fanblast muss alle irreführenden Praktiken sofort einstellen und darf keine Chats mehr anbieten, die den Eindruck echter Promi-Kommunikation erwecken. Bei erneuten Verstößen drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Für andere Anbieter ist das Urteil ein Warnsignal: Exklusivität darf nicht künstlich vorgetäuscht werden.

Für Nutzer heißt das: Wer Fanblast genutzt hat, hat möglicherweise sensible Daten mit völlig fremden Personen geteilt. Die Verbraucherzentrale rät, zu prüfen, ob datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen. Betroffene können sich bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale melden.

Wie man sich vor ähnlichen Angeboten schützt

Bezahlte Star-Chats sollten grundsätzlich skeptisch machen. Prominente schreiben privat kaum über solche Dienste. Seriöse Anbieter haben ein vollständiges Impressum, klare Datenschutzeninformationen und transparente Regeln. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, ist Vorsicht geboten.

Zudem gilt: Niemals intime Inhalte oder persönliche Daten über unbekannte Plattformen teilen. Werbung in sozialen Netzwerken, die exklusive Einblicke oder direkten Kontakt zu Promis verspricht, sollte man kritisch prüfen. Bei Unsicherheiten helfen die Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden weiter.

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