26. April 2026, 14:17 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Bundesregierung plant neue Regeln für den Umgang mit IP-Adressen. Ziel ist es, die Strafverfolgung bei Cyberkriminalität zu stärken und Täter im Internet schneller zu identifizieren. Laut Kabinettsentwurf ist eine Speicherung von IP-Adressen für drei Monate geplant.
Hintergrund ist, dass solche Daten bisher häufig schnell gelöscht werden. Dadurch gehen wichtige Spuren verloren, die für Ermittlungen entscheidend sein können. Behörden sehen darin seit Jahren ein Problem bei der Aufklärung schwerer Straftaten.
Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden
Neben der längeren Speicherung von IP-Adressen sieht der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen für Polizei und Sicherheitsbehörden vor. Dazu zählt die erleichterte Nutzung von Funkzellenabfragen, um Geräte in der Umgebung von Tatorten zu erkennen. Gleichzeitig sollen bestimmte Daten schneller gesichert werden können, wenn eine Anordnung vorliegt.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Inhalte wie Chats, E-Mails oder das Surfverhalten will man nicht speichern. Im Fokus stehen laut Entwurf ausschließlich Verkehrsdaten, die zur Beweissicherung beitragen können.
Kritik und politische Begründung
Das Vorhaben stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Kritiker warnen vor möglichen Eingriffen in die Privatsphäre und sehen Sicherheitsrisiken. Sie befürchten eine Ausweitung der Überwachung im digitalen Raum.
Auch interessant: Schluss mit Chaos bei Ämtern? Neue App soll staatliche Services bündeln
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigt die Pläne. Aus seiner Sicht sind sie notwendig, um Täter sichtbar zu machen und kriminelle Netzwerke besser aufzudecken. Zudem sollen bestehende Lücken in der Strafverfolgung geschlossen werden.