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Neues Gesetz

Erstes EU-Land verbietet Erotik-Livestreams

Erotik-Livestreams auf OnlyFans oder ähnlichen Portalen sind in Schweden ab sofort verboten
Erotik-Livestreams auf OnlyFans oder ähnlichen Portalen sind in Schweden bald verboten Foto: Getty Images
Manuel Bauer

21. Mai 2025, 17:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Schweden hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die bezahlte erotische Livestreams ab Juli 2025 verbietet. Das Ziel ist, junge und verletzliche Menschen vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Kritiker, einschließlich OnlyFans-Nutzer und Sexarbeiter-Verbände, sehen darin jedoch eine Bedrohung ihrer Lebensgrundlage.

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Schweden hat ein neues Gesetz verabschiedet, das bezahlte sexuelle Handlungen in Livestreams, beispielsweise über OnlyFans, verbietet. Diese Regelung stellt eine Erweiterung des bestehenden Prostitutionsverbots dar und soll insbesondere junge und verletzliche Menschen schützen.

In Schweden ist Prostitution seit 1999 verboten. Dabei setzt das Land auf das sogenannte Nordische Modell, das nicht die Prostituierten selbst, sondern deren Freier in die Verantwortung nimmt. Das schwedische Parlament hat nun beschlossen, dieses Modell auf Online-Angebote auszuweiten. Laut Euractiv.com ist es für Teilnehmer erotischer Livestreams künftig illegal, der Person vor der Kamera gegen Bezahlung bei sexuellen Handlungen zuzusehen oder diese gar interaktiv zu beeinflussen.

Gesetzesänderung trifft OnlyFans

Diese neue Regelung stellt für Plattformen wie OnlyFans ein erhebliches Problem dar. Dort verdienen viele Menschen ihr Geld damit, vor der Webcam die sexuellen Wünsche ihrer Follower auszuführen, die diese Leistung mit Geld honorieren. Schwedens Regierung bezeichnet diese Interaktion als eine neue Form des Sexkaufs, die ebenso bestraft werden müsse wie die klassische Prostitution. Das Gesetz wurde parteiübergreifend mit großer Mehrheit angenommen, was bei vielen Nutzern von OnlyFans auf Unmut stößt.

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Inhaltsanbieter sowie der europäische Verband für die Rechte von Sexarbeitenden üben daher offen Kritik an den Plänen der Regierung. Sie verweisen darauf, dass ihnen ihre Lebensgrundlage entzogen werde. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Teresa Carvalho entgegnete, man wolle mit dem Gesetz nicht die Urheber von Erwachseneninhalten ins Visier nehmen, sondern vor allem junge und verletzliche Menschen schützen. Dabei verwies sie auf nachgewiesene Verbindungen zwischen Online-Prostitution und sexueller Ausbeutung, Menschenhandel, Drogenmissbrauch sowie anderen Formen der Prostitution.

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Gesetz tritt 2025 in Kraft

Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie bezieht sich ausdrücklich auf Live-Inhalte, bei denen Zuschauer gegen Geld Einfluss auf den Verlauf der Übertragungen nehmen. Aufgezeichnete pornografische Videos bleiben von der Regelung unberührt. Wer sich trotz Verbots bei bezahlten sexuellen Online-Handlungen erwischen lässt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Allerdings räumen einige Abgeordnete des schwedischen Parlaments ein, dass die Strafverfolgung und der Nachweis von Verstößen im Online-Bereich nur schwer umsetzbar seien.

Themen CoBi News Recht Streaming

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