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Plötzlich 79 Euro fällig

Verbraucherschützer warnen vor Kostenfalle bei MietSofort

Wohnungssuchende werden von einem dubiosen Online-Anbieter abgezockt
Wohnungssuchende werden von einem dubiosen Online-Anbieter abgezockt Foto: Getty Images

21. September 2026, 17:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer online nach einer Wohnung sucht, erwartet meist Anzeigen und Bewerbungsfunktionen, keine überraschenden Rechnungen. Doch genau das berichten Nutzer der Plattform MietSofort, die nach der Registrierung eine Zahlungsforderung über 79 Euro erhalten haben.

Rechnung nach der Wohnungssuche

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist groß, vor allem in Ballungsräumen. Viele Suchende greifen deshalb auf digitale Plattformen zurück, die bei der Suche nach Wohnungen, Häusern oder WG-Zimmern helfen sollen. Zu diesen Angeboten gehört auch MietSofort. Die Website verspricht Unterstützung bei der Suche nach passenden Mietobjekten und bietet verschiedene Funktionen rund um den Bewerbungsprozess.

Für einige Nutzer endete die Anmeldung jedoch mit einer unerwarteten Forderung. Nach ihrer Registrierung erhielten sie Rechnungen über 79 Euro. Betreiber der Plattform ist die Subscription Cancel LTD aus dem bulgarischen Varna. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um ein kostenpflichtiges Softwareangebot. Die Gebühr wird einmalig fällig, unabhängig davon, ob Nutzer über die Plattform tatsächlich eine Wohnung finden.

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Warum Verbraucherschützer skeptisch sind

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält den Vertragsabschluss in vielen Fällen für rechtlich problematisch. Nach ihrer Einschätzung bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Nutzer während des Registrierungsprozesses ausreichend deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen werden.

Kritik gibt es insbesondere an der Gestaltung des Bestellvorgangs. Der entscheidende Button trägt die Bezeichnung „Zugang freischalten“. Die Kostenpflicht sei dagegen nicht ausreichend hervorgehoben. Zudem würden die Preisangaben nur schwer erkennbar erscheinen. Nach deutschem Verbraucherrecht müssen Kunden vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Angebots eindeutig erkennen können, dass sie eine Zahlungspflicht eingehen und welcher Gesamtpreis dafür anfällt. Auch die Ausgestaltung des Widerrufsrechts wirft nach Ansicht der Verbraucherschützer Fragen auf.

So sollten Betroffene reagieren

Wer eine Rechnung oder Mahnung über die geforderten 79 Euro erhält, sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht vorschnell zahlen. Stattdessen empfiehlt sie, die Forderung ausdrücklich zurückzuweisen und zu erklären, dass kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus können Betroffene einen angeblichen Vertrag vorsorglich widerrufen und gegebenenfalls anfechten. Wichtig ist außerdem, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören E-Mails, Rechnungen, Mahnschreiben und andere Dokumente. Auch Screenshots der Website oder des Registrierungsablaufs können im Streitfall hilfreich sein. Selbst die Androhung eines Inkassoverfahrens sollte Verbraucher nicht dazu bewegen, unüberlegt zu zahlen. Für Betroffene stellt die Verbraucherzentrale Hamburg einen kostenlosen Musterbrief bereit, mit dem sie gegen die Forderung vorgehen können.

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