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Was wurde eigentlich aus Kim Dotcom?

Kim Dotcom
Letzte Chance vertan? Kim Dotcom vor Auslieferung in die USA Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Greg Bowker
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2. Juli 2026, 12:02 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Kim Dotcom polarisiert seit Jahrzehnten. Für die einen ist er eine Symbolfigur für ein freies Internet. Für die anderen ist er ein Hochstapler und Provokateur. Die US-Behörden wiederum werfen ihm organisierten Betrug, Geldwäsche und schwere Urheberrechtsverletzungen vor. Nach einer weiteren Niederlage vor der neuseeländischen Justiz rückt seine Auslieferung an die USA so nah wie nie zuvor. Ein Rückblick darauf, was genau dazu geführt hat, und die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen – bei TECHBOOK.

Kim Dotcom zählt zu den bekanntesten Persönlichkeiten der frühen Internetgeschichte. 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren, trat er bereits in den späten 80er-Jahren in die Hacker-Szene ein. Bald wurde er für die Gründung der Filesharing-Plattform Megaupload bekannt, aber auch für sein öffentlichkeitswirksames Auftreten und zahlreiche Kontroversen. Seit vielen Jahren versuchen große Filmstudios sowie der US-amerikanische Musikindustrie-Verband RIAA, juristisch gegen ihn vorzugehen.

Kim Dotcom droht Auslieferung in die USA – und dort ein Prozess

Kim Dotcom verlegte seinen Lebensmittelpunkt 2010 nach Neuseeland. Seit vielen Jahren bemühen sich die USA um seine Auslieferung. Bereits im August 2024 unterzeichnete Neuseelands Justizminister Paul Goldsmith nach jahrelanger Prüfung den formellen Auslieferungsbeschluss, wie der „The New Zealand Herald“ berichtete. Goldsmith erklärte damals, Dotcom müsse sich einem ordentlichen Verfahren in den USA stellen. „Ich habe alle Informationen sorgfältig geprüft“, erklärte Goldsmith laut Ministerium, „und entschieden, dass Herr Dotcom an die USA ausgeliefert werden sollte.“

Seitdem versuchte Dotcom mehrfach, die Auslieferung gerichtlich zu stoppen – bislang ohne Erfolg. Anfang Juli 2026 wies auch das neuseeländische Berufungsgericht (Court of Appeal) seinen jüngsten Einspruch zurück. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, die Überstellung an die US-Behörden zu verhindern.

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Dotcoms Anwälte wollen den Fall vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands (Supreme Court) bringen. Bis zu einer Entscheidung darüber ist weiterhin offen, wann eine Auslieferung tatsächlich vollzogen werden kann.

In den USA droht ihm ein Verfahren unter anderem wegen organisierten Betrugs, Geldwäsche und schwerer Urheberrechtsverletzungen.

Die Bewertung von Kim Dotcom fällt bis heute sehr unterschiedlich aus. Befürworter sehen in ihm einen Internetunternehmer, der den digitalen Medienkonsum früh erkannte und mit Megaupload einen der prägendsten Online-Dienste seiner Zeit schuf. Kritiker werfen ihm dagegen vor, ein Geschäftsmodell aufgebaut zu haben, das in erheblichem Umfang von Urheberrechtsverletzungen profitierte. Sein Einfluss auf die Entwicklung digitaler Inhalte gilt deshalb bis heute als ebenso prägend wie umstritten.

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Die Person und Geschichte von Kim Dotcom

Der junge Kim Schmitz wuchs unter schwierigen familiären Bedingungen auf. Nach eigenen Angaben suchte er früh Zuflucht in Computerspielen. Diese waren damals teuer, was ihn dazu brachte, sich intensiv mit technischen Schutzmechanismen auseinanderzusetzen.

In der Hacker-Szene machte er sich Anfang der 1990er-Jahre einen Namen. Unter dem Pseudonym „Kimble“ verbreitete er unter anderem illegale Softwarekopien. Schon damals zeigte sich ein Spannungsfeld: Einerseits verfügte Schmitz über ausgeprägte technische Fähigkeiten, andererseits überschritt er wiederholt gesetzliche Grenzen.

1994 wurde Kim Schmitz wegen verschiedener Delikte, darunter Betrug, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In den folgenden Jahren gründete er ein Unternehmen im Bereich Daten- und Kopierschutz. Ende der 1990er-Jahre arbeitete er zeitweise als Berater für die Deutsche Telekom, nachdem er auf Sicherheitslücken im D1-Mobilfunknetz hingewiesen hatte.

Gründung des Unternehmens Megaupload

2002 wurde Schmitz wegen Insiderhandels verurteilt. Anschließend zog er nach Hongkong und gründete Megaupload. Die Plattform entwickelte sich ab 2005 zu einem der größten Filesharing-Dienste weltweit. Über das Netzwerk wurden unter anderem Kopien der neuesten Kinofilme in heimische Wohnzimmer transferiert. Ein erheblicher Teil der Inhalte stand jedoch im Verdacht, Urheberrechte zu verletzen.

Filesharing an sich ist grundsätzlich nicht illegal, wohl aber die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Erlaubnis. Genau dies wurde Megaupload vielfach vorgeworfen. In Spitzenzeiten soll die Plattform für einen signifikanten Anteil des weltweiten Internetverkehrs verantwortlich gewesen sein.

Das Unternehmen expandierte immer schneller, bot Premium-Zugänge und finanzierte sich ansonsten über Werbung. Für die Nutzer von Megaupload wirkte der Service professionell und grundsätzlich legal. Dennoch musste vielen Anwendern klar gewesen sein: Der Download eines Films, der gerade erst im Kino angelaufen ist, kann kaum legal sein.

Nach Angaben der US-Ermittler soll Megaupload den Rechteinhabern einen Schaden von mehr als 500 Millionen US-Dollar verursacht haben. Gleichzeitig soll die Plattform über Werbung und Premium-Abonnements mehr als 175 Millionen US-Dollar an illegalen Einnahmen erzielt haben. Diese Vorwürfe bilden einen zentralen Bestandteil der US-Anklage.

Streaming-Dienste spielten in den späten 2000er-Jahren wegen zu geringer Bandbreite noch kaum eine Rolle. Das befeuerte den Erfolg von Megaupload, das Kim Schmitz endgültig berühmt und reich machte. Er genoss sein Leben in vollen Zügen. Auf seinem YouTube-Kanal protzte er mit Partys auf Luxusyachten und in Villen oder stellte seine zahlreichen Reisen – beispielsweise nach Monaco – zur Schau.

Seit Jahren im Visier der Justizbehören

Die Justizbehörden hingen dem Unternehmen damals schon an den Fersen. Im Januar 2012 folgte der bis dahin größte Schlag gegen Megaupload. Kim Schmitz, der seinen Wohnsitz zwei Jahre zuvor nach Neuseeland verlegt hatte und inzwischen als Kim Dotcom auftrat, wurde auf Betreiben des FBI zusammen mit anderen Megaupload-Verantwortlichen festgenommen. Bei einer Razzia auf seinem Anwesen wurden zahlreiche Beweise sichergestellt. Die Behörden froren sein Vermögen ein, beschlagnahmten Fahrzeuge und schalteten Megaupload ab. Die Meldung sorgte weltweit für Schlagzeilen. Gegen Kaution kam der Internetunternehmer jedoch bald wieder auf freien Fuß.

Seit 2012 versuchen die USA, seine Auslieferung gerichtlich durchzusetzen. 2017 entschied ein Gericht in Neuseeland, dass Dotcom grundsätzlich an die USA ausgeliefert werden darf. Das Urteil wurde später von zwei weiteren Gerichten bestätigt. 2024 unterzeichnete Justizminister Paul Goldsmith schließlich den formellen Auslieferungsbeschluss. Im Juli 2026 bestätigte auch das neuseeländische Berufungsgericht, dass keine rechtliche Grundlage mehr besteht, die Überstellung an die USA zu verhindern. Noch bleibt Dotcom allerdings der Gang vor den Obersten Gerichtshof des Landes.

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Mitstreiter wurden bereits verurteilt

Der Unternehmer ging gegen seine drohende Auslieferung vor – mit Teilerfolgen. Mit dem Hinweis auf Rechtsfehler zog er bis vor den Obersten Gerichtshof und konnte eine Überprüfung der vorherigen Verfahren erwirken. Die Razzia auf dem Grundstück von Kim Dotcom wurde daraufhin für rechtswidrig erklärt. Der damalige Premierminister von Neuseeland, John Key, musste sich aufgrund der illegalen Abhörung und der Überwachung seiner Rechner sogar öffentlich bei Kim Dotcom entschuldigen.

Übrigens waren 2012 zusammen mit Kim Dotcom noch drei seiner Mitstreiter verhaftet worden. Einer von ihnen ist mittlerweile verstorben. Zwei weitere – Mathias Ortmann (Technikchef bei Megaupload) und Bram van der Kolk (für die Programmierung der Software verantwortlich) – umgingen eine Auslieferung an die USA, da sie sich bereit erklärten, sich einem Gerichtsverfahren in Neuseeland zu stellen.

Im Sommer 2023 wurde das Urteil gefällt: Die beiden Männer wurden wegen Betrugs und weiterer Delikte zu zwei Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter den ursprünglich angestrebten zehn Jahren. Strafmildernd wirkte unter anderem ihre Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.

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Kim Dotcom auf Social Media

Wie es mit Kim Dotcoms Verfahren weitergeht, ist unklar. Nachdem mehrere Rechtsmittel gescheitert sind, hat Anfang Juli 2026 auch das neuseeländische Berufungsgericht einen weiteren Einspruch zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, die Auslieferung an die USA zu verhindern. Allerdings wollen Dotcoms Anwälte den Obersten Gerichtshof Neuseelands anrufen. Deshalb steht weiterhin nicht fest, wann eine mögliche Auslieferung tatsächlich vollzogen wird.

Neben den juristischen Rückschlägen machte Dotcom zuletzt auch gesundheitliche Probleme öffentlich. Nach eigenen Angaben erlitt er 2024 infolge der langjährigen Belastung durch das Auslieferungsverfahren einen schweren Schlaganfall.

Kim Dotcom zeigt sich in den sozialen Medien dennoch kämpferisch. Auf X äußert er sich vor allem politisch. Viele seiner Beiträge vertreten russlandfreundliche und westkritische Positionen. Zudem verbreitete er wiederholt verschwörungsideologische Inhalte sowie Posts mit antisemitischen Codes oder Anspielungen. Auf Instagram zeigt sich Dotcom dagegen überwiegend privat. Seit 2018 ist er in dritter Ehe mit der Anwältin Elizabeth Donnelly verheiratet und hat insgesamt sechs Kinder.

Ob Kim Dotcom tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, dürfte nun maßgeblich von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Neuseelands abhängen. Sollte dieser den Fall nicht mehr annehmen oder die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigen, wäre der Weg für eine Überstellung an die US-Behörden weitgehend frei.

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