15. Mai 2025, 17:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Bundesagentur für Arbeit wurde Ziel eines Cyberangriffs, bei dem Kriminelle versuchten, Zahlungen umzuleiten. Der Angriff erfolgte mit gestohlenen Zugangsdaten, die vermutlich aus dem Darknet stammen.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit vom März dieses Jahres bestätigt. Kriminelle hatten versucht, durch Manipulation von Konten Leistungen abzugreifen. Die Agentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass Unbekannte sich in die Benutzerkonten von mehreren Hundert Leistungsempfängern eingeloggt und die dort hinterlegten Bankkonten in mehreren Fällen geändert haben. Ziel dieser Aktion war es offenbar, Zahlungen auf andere Konten umzuleiten und somit zu stehlen. Der Vorfall wurde jedoch rechtzeitig entdeckt, sodass die betroffenen Konten gesperrt und Strafanzeige erstattet werden konnte.
Angriff auf Bundesagentur für Arbeit
Unbekannte hatten sich mit gestohlenen Zugangsdaten in die Benutzerkonten eingeloggt. Diese Daten stammten vermutlich aus dem Darknet, von Listen vergangener Hacks oder durch Malware auf den Endgeräten der Nutzer. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist von daher jetzt verbindlich für alle Online-Konten, um die Sicherheit der Konten zu erhöhen.
Zudem empfiehlt sich die Nutzung eines Passwort-Managers, um auf allen Plattformen sichere und individuelle Passwörter einzusetzen. Auch die bei der Agentur eingeführte BundID, Passkeys mit biometrischem Verfahren oder zeitlich beschränkte Einmalpasswörter würden sich dafür eignen.

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Angriff mit gestohlenen Passwörtern
Der Angriff erfolgte nicht durch einen Hack oder eine Sicherheitslücke in den Systemen der Agentur für Arbeit. Die Täter benutzten vielmehr die korrekten Zugangsdaten, die sie möglicherweise aus dem Darknet oder durch Schadsoftware erlangt hatten. Nutzer der Agentur für Arbeit werden dringend dazu angehalten, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Insgesamt 831 Konten waren von dem Angriff betroffen, bei 121 von ihnen sollen die Kriminellen die IBAN geändert haben. Von diesen befanden sich wiederum vier im aktiven Leistungsbezug. Der Bundesagentur für Arbeit als auch den betroffenen Personen soll aber angeblich kein Schaden entstanden sein. Man habe unrechtmäßige Zahlungen an Dritte verhindern können, wie es heißt.