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Verbraucherschützer warnen

Warum sich eine Geräteversicherung meist nicht lohnt

Ehepaar kauft Waschmaschine im Elektromarkt
Geräteversicherungen sind in der Regel überflüssig. Foto: TECHBOOK
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Rainer Schuldt

28. April 2026, 14:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Kurz mal mitversichert – und jahrelang draufgezahlt: Zusatzversicherungen für Elektronik wirken praktisch, entpuppen sich aber oft als unnötige Belastung. Verbraucherschützer raten deshalb klar zur Zurückhaltung.

Verlockende Angebote mit Haken

Beim Kauf von Smartphone, Kamera oder Waschmaschine bieten Händler häufig direkt eine passende Geräteversicherung an. Diese soll vor Schäden durch Stürze, Diebstahl oder Feuchtigkeit schützen und wirkt auf den ersten Blick sinnvoll. Doch genau hier liegt das Problem: Viele dieser Policen sind teuer und bieten im Verhältnis nur begrenzten Nutzen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg zahlen Kunden in vielen Fällen deutlich mehr ein, als sie im Schadensfall je zurückbekommen würden. Entsprechend eindeutig fällt die Empfehlung aus – Verbraucher sollten solche Zusatzangebote kritisch prüfen oder gleich ablehnen.

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Wenn die Geräteversicherung zur Dauerbelastung wird

Wie ungünstig sich solche Geräteversicherungen entwickeln können, zeigt ein konkreter Fall, über den die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet: Ein Kunde versicherte eine Waschmaschine im Wert von 199 Euro für monatlich 8 Euro. Bereits nach zwei Jahren entsprach die gezahlte Summe dem Neupreis des Geräts. Über einen Zeitraum von neun Jahren summierten sich die Kosten sogar auf mehr als 800 Euro – obwohl die Waschmaschine längst nicht mehr genutzt wurde. Weil die Kündigungsfrist versäumt wurde, lief der Vertrag weiter. Solche Beispiele zeigen, wie schnell aus einer vermeintlichen Absicherung eine dauerhafte finanzielle Belastung werden kann.

Gesetzlicher Schutz wird oft unterschätzt

Hinzu kommt, dass Geräteversicherungen häufig weniger leisten als erwartet. Elektronikgeräte verlieren schnell an Wert und sind technisch nach wenigen Jahren überholt – ersetzt wird im Zweifel aber nur ein gleichwertiges, älteres Modell. Gleichzeitig besteht beim Kauf ohnehin ein gesetzlicher Schutz: Zwei Jahre lang haftet der Händler im Rahmen der Gewährleistung für Mängel und muss diese beheben. Für viele Käufer ist das ausreichend. Statt zusätzliche Verträge abzuschließen, kann es sinnvoller sein, Geld für mögliche Reparaturen oder Neuanschaffungen selbst zurückzulegen.

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