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Bundeskartellamt meint

Online-Shops tun zu wenig gegen Fake-Bewertungen

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TECHBOOK Redaktion

07.10.2020, 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Viele Verbraucher verlassen sich beim Kauf eines Produkts oder der Buchung einer Reise im Internet auf Nutzer-Bewertungen. Doch die sind nicht immer echt. Das Bundeskartellamt hat sich das angeschaut.

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Das Bundeskartellamt hat Online-Portale und Suchmaschinen aufgefordert, auf ihren Seiten mehr gegen so genannte Fake-Bewertungen von Produkten zu tun. Bisher ließen die Maßnahmen zu Wünschen übrig.

Zu schwacher Schutz gegen gefälschte Bewertungen

Die meisten Portale verwendeten bislang lediglich Wortfilter oder verließen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen, kritisieren die Wettbewerbshüter. Nur wenige Portale nutzten bereits verfügbare technische Methoden, um gefälschte Bewertungen aufzuspüren. Einige prüfen demnach zu selten vorab, ob Bewertungen tatsächlich von Käufern des Produkts stammten.

Das Bundeskartellamt hatte in einer sogenannten Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. „Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Online verkauften sich Produkte und Dienstleistungen mit vielen sowie mit positiven Bewertungen deutlich besser als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Leider seien Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sei es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterscheiden.

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Das Geschäft mit denn Fake-Bewertungen im Internet

Der Bericht des Bundeskartellamtes beschreibt, wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gebe es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden könnten. Dabei würden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Auch Software, sogenannte Bots, könnten eingesetzt werden, um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Verfahren gegen einzelne Unternehmen, bei denen es den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße gibt, kann das Bundeskartellamt nicht einleiten. Im Gegensatz zum Kartellrecht hat die Behörde im Bereich Verbraucherschutz nämlich keine entsprechenden Befugnisse. Mundt appellierte daher auch an die Verbraucher, Produktbewertungen kritisch zu betrachten: „Achten Sie auf mögliche Hinweise wie übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster, lesen Sie möglichst viele verschiedene Bewertungen und befassen Sie sich aufmerksam mit den Hinweisen, die manche Portale über die Verfasser der einzelnen Bewertungen machen.“

Ein Problem sei auch, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gebe. Je mehr echte Bewertungen es gebe, umso hilfreicher seien diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung, betont das Kartellamt. Um mehr Bewertungen zu bekommen, könnten Portale und Anbieter die Verbraucher zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies könnte durch Gutscheine, Gewinnspiele oder kleinere Geldbeträgen erfolgen. Für neue Produkte könne außerdem der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests seien beispielsweise dann verbraucherrechtskonform, wenn die Online-Shops und Plattformen die Bewertungen klar und deutlich kennzeichnen.

Themen: Online-Shopping
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