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Trotz IP-Zertifizierung

Klage gegen Apple – iPhones nicht so wasserdicht wie behauptet?

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Adrian Mühlroth
Redakteur

26.04.2021, 14:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Apple wird im US-Bundesstaat New York verklagt, da das Unternehmen angeblich falsch angebe, wie gut iPhones gegen Wasser geschützt seien.

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iPhones laut Apple staub- und wasserdicht

Seit 2016 verkauft Apple seine Smartphones mit einem IP-Rating. Das ist eine Standardzertifizierung, die den Schutz vor Eindringen von Staub und Wasser angibt. Über die Jahre ist der Schutz laut Apples Angaben weiter gestiegen. Während das iPhone 7 noch nach IP67 bis 1 Meter Wassertiefe für 30 Minuten geschützt war, hat das iPhone 12 Pro mittlerweile ein IP68-Rating bis 6 Meter Wassertiefe für 30 Minuten.

Geht es nach der Anklage, übertreibt Apple aber mit diesen Angaben. Die Klägerin Antoinette Smith strebt damit den Status einer Massenklage an – „im Namen aller, die in einer ähnlichen Situation sind“, wie in dem Gerichtsdokument zu lesen ist.

Lesen Sie weiter: Was bedeuten IP67 und IP68 bei wasserdichten Smartphones?

Schutz vor Wasser nur unter Laborbedingungen getestet

Die Tests zur Vergabe einer IP-Zertifizierung werden unter Laborbedingungen mit ruhendem und versprühten Frischwasser durchgeführt. Dadurch seien die Ergebnisse nicht auf Pool- und Meerwasser anwendbar. Zusätze wie Chlor oder der hohe Salzgehalt in Meerwasser greifen Gummidichtungen im Smartphone an. Das könne dazu führen, dass trotz einer IP-Zertifizierung Wasser in das iPhone eintreten kann. Deshalb verweigert Apple in Fällen, in denen das iPhone in Kontakt mit Pool- oder Meerwasser gekommen ist, die Reparatur unter der Herstellergarantie. Das Unternehmen schließt in den Garantiebestimmungen ausschließlich die Reparatur von Schäden aus, die durch den Kontakt mit Flüssigkeiten entstanden sind. Das ist alles nichts neues, andere Smartphone-Hersteller handhaben solche Fälle ähnlich.

Führen Apple-Empfehlungen zu Garantieausschluss?

Fast alle wasserdichten Smartphones, iPhones inklusive, haben im Inneren ein oder mehrere Flüssigkeitskontaktindikator (LCI). Die kleinen Klebepads ändern ihre Farbe, normalerweise zu Rot, wenn sie in Kontakt mit Wasser kommen. Die Hersteller können so erkennen, wenn Wasser in ein Gerät eingedrungen ist und die Reparatur unter Garantie verweigern.

Der Klage zufolge empfiehlt Apple jedoch, iPhones, die Kontakt mit Flüssigkeiten wie Saft, Bier oder Kaffee waren, mit Wasser abzuwaschen. Tatsächlich schreibt das Unternehmen in einem Dokument auf der Support-Seite: „[iPhone Xr und neuer] sind gegen versehentliches Verschütten von gewöhnlichen Flüssigkeiten wie Limonade, Bier, Kaffee, Tee und Saft geschützt. Spüle im Falle eines Verschüttens den betroffenen Bereich mit Leitungswasser ab.“ Die Klägerin wirft dem Unternehmen vor, dass diese Empfehlungen dazu führen können, dass der Indikator rot wird. Und damit eine Reparatur unter Garantie ausgeschlossen ist.

Aus dem Gerichtsdokument geht hervor, dass Smith selbst ein iPhone 8 besitzt, das in Kontakt mit Wasser gekommen ist. Der Kontakt sei dabei „im Einklang mit dem IP-Rating ihres Geräts und im Einklang mit der Art, wie die vor Wasser schützenden Eigenschaften in der Vermarktung und Werbung für das Gerät dargestellt wurden.“ Apple hat der Klägerin die Reparatur unter Garantie verwehrt.

Die Klägerin möchte eine Reihe von einstweiligen gerichtlichen Verfügungen erwirken, darunter die Kompensation für Reparatur- und Gerichtskosten für sie selbst und andere Betroffene, sowie dass Apple das Marketing für iPhones korrigieren muss. Es geht der Klägerin also darum, dass Hersteller einen Schutz vor Wassereindringen angeben, der auf der tatsächlichen Nutzung im Alltag basiert – und nicht auf Tests unter Laborbedingungen.

Auch interessant: Smartphone ins Wasser gefallen – 4 wichtige Sofort-Maßnahmen

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Wasserdichte iPhones auch in anderen Ländern auf dem Prüfstand

Die Klage ist nicht der erste Fall, dass sich Apple für die IP-Ratings von iPhones rechtfertigen muss. Vergangenes Jahr verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde eine Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro gegenüber Apple. Das Unternehmen mache irreführende Angaben zum Schutz vor Wasser und verweigere die Reparatur bei Flüssigkeitsschaden. In Brasilien prüft der Verbraucherschutz ebenfalls Vorwürfe, dass Apple Geräte mit Wasserschaden nicht repariere.

Themen: Apple iPhone Recht
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