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Chrome Browser

Inkognito-Modus macht nicht unsichtbar – Google muss vor Gericht

Inkognito-Modus in Google Chrome Ziel einer Sammelklage
Google Chrome ist der meistgenutzte Browser weltweit und bietet einen „Inkognito-Modus“ für privates Browsen. Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

15.03.2021, 17:58 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Viele nutzen den Inkognito-Modus des Google Chrome Browsers, um anonym im Netz zu sein. Doch Google könnte selbst dann die Nutzeraktivität verfolgen – das behaupten zumindest drei Klagende in den USA.

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Vergangenen Juni wurde in den USA eine Sammelklage eingereicht wegen angeblicher Datenschutzverletzungen im Inkognito-Modus des Google Chrome Browsers. Inhalt der Klage ist, dass Google auch dann das Surf-Verhalten verfolgt und speichert, wenn man im privaten Browser-Modus wie Chromes Inkognito unterwegs ist.

Schadensersatz-Forderungen in Milliardenhöhe

Alphabet Inc., Googles Mutterkonzern, versuchte, die Klage abweisen zu lassen, wie Bloomberg berichtet. Am vergangenen Freitag lehnte eine Bundesrichterin den Antrag jedoch ab. Nun sieht sich das Unternehmen mit Schadensersatz-Forderungen in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar (4,2 Milliarden Euro) konfrontiert.

Die Richterin Lucy Koh begründete die Entscheidung damit, Google habe nicht darüber informiert, dass es „die angebliche Datensammlung vorgenommen hat, während der User im privaten Browser-Modus ist.“

Lesen Sie auch: Von wegen anonym! Google passt Warnung für Inkognito-Modus an 

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Die drei Klagenden werfen Google vor, das Unternehmen nutze auch in privaten Browser-Sitzungen Werkzeuge wie Google Analytics, Google Ad Manager, Plug-ins, mobile Apps und andere, um das Suchverhalten zu tracken.

Viele nehmen an, der Inkognito-Modus in Google Chrome mache sie im Netz anonym. Das ist jedoch nicht der Fall. Ziel der Funktion ist es, die User-Aktivität nicht lokal zu speichern. Demnach speichert Chrome keine Informationen über Suchverlauf, Cookies, Seitendaten und ausgefüllte Formulare in einer Inkognito-Sitzung.

Laut Bloomberg gab Google in einer Gerichtsakte zu verstehen, „dass ,inkognito‘ nicht ,unsichtbar‘ bedeutet“. Des weiteren könne „die Nutzeraktivität innerhalb der Sitzung sichtbar sein für die Webseiten, die sich besuchen, und jedes Analyse-Tool von Drittanbietern oder Werbe-Dienste, die die besuchten Webseiten nutzen.“

Inkognito-Modus Chrome
Google weist im Inkognito-Modus darauf hin, dass die Aktivität für besuchte Webseite sichtbar bleibt Foto: TECHBOOK

Tatsächlich warnt Chrome zum Start einer Inkognito-Sitzung ausdrücklich davor, dass die Aktivität für besuchte Webseiten, Arbeitgebende und Internet-Provider weiterhin sichtbar ist. Diese Warnung ist auf jedem Gerät, auf dem Google Chrome verfügbar ist, vor Beginn einer Inkognito-Sitzung zu sehen. Das Unternehmen weist die Vorwürfe der Klage deshalb ausdrücklich ab.

Google Chrome ist der meistgenutzte Browser der Welt mit einem Marktanteil von mehr als 66 Prozent (Quelle: Statista). Tech-Giganten wie Google, Facebook und Apple sehen such mit immer strikteren Datenschutzbestimmungen konfrontiert. Aus diesem Grund hat etwa Google erst kürzlich angekündigt, gänzlich auf Tracking-Cookies in Chrome verzichten zu wollen.

Themen: Chrome
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