15. Mai 2026, 13:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Digitalisierung macht auch vor den deutschen Behörden nicht Halt. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss ab sofort die neuen Regelungen beachten. TECHBOOK verrät, was sich ändert.
Die Beantragung neuer Reisepässe oder Ausweise soll digitaler ablaufen. Konkret geht es um das biometrische Foto, das nur noch als digitales Passbild eingereicht werden darf. Eigentlich war der Stichtag für diese Umstellung bereits im Frühjahr 2025, doch Behörden erhielten eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende Juli 2025. Seither gilt also die neue Regelung.
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Neues Passsicherheitsgesetz trat bereits am 1. Mai in Kraft
Die Grundlage für die Änderung ist das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“. Der Entwurf dazu stammt noch aus dem Jahr 2020. Damals hat er vor allem unter den professionellen Fotografen große Wellen geschlagen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist nämlich eine Regelung, nach der Personalausweis und Reisepass bald nur noch mit einem digitalen Passbild beantragt werden können. Diese Regelung trat bereits am 1. Mai 2025 in Kraft. Konkret besagt das Gesetz, dass man nicht mehr mit einem ausgedruckten Passbild zum Amt gehen darf, sondern es vorab elektronisch übermitteln muss. Obwohl das kompliziert klingen mag, soll diese Regelung den Behördengang vereinfachen, der für viele Menschen bisher so aussah:
Zunächst gilt es, überhaupt einen Termin beim zuständigen Amt zu ergattern, was bei völlig überlasteten Behörden wie denen in Großstädten wie Berlin eine Herausforderung für sich ist. Dann muss man bei einem Fotografen, Fotoservice oder einem Fotoautomaten ein biometrisches Passbild anfertigen, das man dann in ausgedruckter Form zum Amt trägt. Dort wird das Foto eingescannt und auf dem Ausweis erneut ausgedruckt.
Dieser Prozess wird künftig einfacher, indem das digitale Passbild direkt auf gesichertem elektronischem Weg an die Behörde übermittelt wird. Dieses Verfahren soll auch die Qualitätsverluste verhindern, die beim Drucken und erneutem Einscannen des Passfotos entstehen.
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Ab August! Das ändert sich bei der Beantragung von Reisepass und Personalausweis
So kommt man jetzt an ein digitales biometrisches Passbild
Identitätsfälschung verhindern
Der Hauptgrund für die Gesetzesänderung ist der Sicherheitsaspekt. Der deutsche Reisepass genießt eben wegen seiner hohen Sicherheitsstandards eine große internationale Anerkennung. Dazu gehört auch, dass man mit dem deutschen Reisepass in über 170 Staaten einreisen kann – und zwar visumfrei. Solange man aber Personalausweis und Reisepass mit einem ausgedruckten Foto beantragen kann, ist der Prozess anfällig für Identitätsfälschungen durch Morphing.
Bei dieser Technik lässt eine Software mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmelzen. Betrüger können Ausweisdokumente so relativ einfach manipulieren, was unter anderem unerlaubte Grenzübertritte ermöglicht. Indem das Passbild direkt nach der Aufnahme beim Fotografen oder in der Behörde ans Amt übermittelt wird, sollen solche Manipulationen verhindert werden. Sollten die Behörden aber dennoch einen Betrugsversuch entdecken, können sie die Herkunft des gefälschten digitalen Passbildes leichter nachverfolgen.
Hier sind die anderen Neuerungen, welche ab August 2025 in Deutschland noch in Kraft getreten sind.
Passbild direkt beim Amt anfertigen lassen
Theoretisch kann man direkt beim Amt ein digitales Passbild aufnehmen und es einfach elektronisch an die jeweiligen Sachbearbeiter übermitteln. Viele Bürgerbüros haben dafür bereits spezielle Fotoautomaten aufgestellt, die für wenige Euros ein einzelnes Passbild aufnehmen und es für einige Tage speichern. Die Aufnahme kann somit für mehrere Anträge verwendet werden – wenn Bürger etwa einen Personalausweis und einen Reisepass gleichzeitig bestellen. Denn: „Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, indem für die Beantragung lediglich ein Weg (zum Bürgeramt) erforderlich bleibt“, heißt es in den FAQ des Bundesinnenministeriums.
Auch bei professionellen Fotografen und Fotostudios kann man weiterhin biometrische Passbilder machen. Von ihnen erhält man dann statt oder ggf. zusätzlich zu den ausgedruckten Fotos einen QR-Code. Über den können dann die Sachbearbeiter vom Amt das digitale Passbild aus der autorisierten Sicherheitscloud downloaden. Theoretisch sind die Fotostudios also für das neue Gesetz gewappnet. Allerdings sollte man vor dem Fototermin abklären, ob dieser Service wirklich angeboten wird.

