22. September 2026, 13:15 Uhr |
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Google muss in Europa eine hohe Geldstrafe zahlen. Nach Ansicht der irischen Datenschutzbehörde hat das Unternehmen beim Umgang mit Standortdaten mehrfach gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Die Strafe beläuft sich auf 403 Millionen Euro.
Je nach Nutzung können Android-Geräte und verschiedene Google-Dienste Daten zu besuchten Orten und zurückgelegten Wegen speichern. Daraus lassen sich persönliche Informationen ableiten, etwa Wohnort, Arbeitsplatz oder Freizeitverhalten. Die irische Datenschutzkommission DPC untersuchte deshalb den Umgang des Konzerns mit solchen Daten über einen Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.
Diese Google-Funktionen gerieten ins Visier
Die Untersuchung konzentrierte sich auf drei Einstellungen. Die Funktion „Web- & App-Aktivitäten“ kann neben Suchanfragen und besuchten Webseiten auch Standortinformationen erfassen. Der „Standortverlauf“ speichert besuchte Orte und Wege in einer Zeitleiste. Die Option „Standortgenauigkeit“ unterstützt Android-Smartphones dabei, die eigene Position mithilfe von WLAN und Mobilfunknetzen genauer zu bestimmen. Die Geldstrafe richtet sich gegen Google Ireland, den europäischen Unternehmenssitz von Google. Nach Einschätzung der Datenschutzbehörde wurden bei mehreren dieser Funktionen wichtige Datenschutzvorgaben nicht eingehalten.
Kritisiert wurden unter anderem schwer verständliche Menüs und bestimmte Voreinstellungen. Außerdem bemängelten die Verbände Hinweise innerhalb der Dienste, die Nutzer möglicherweise dazu bewegt hätten, Ortungsfunktionen zu aktivieren. Nach diesen Vorwürfen leitete die DPC eigene Ermittlungen ein.
Das Ergebnis der Untersuchung fiel aus Sicht der Behörde eindeutig aus. Demnach wurden Standortdaten im Zusammenhang mit „Web- & App-Aktivitäten“ sowie dem Standortverlauf unrechtmäßig verarbeitet. Zudem soll Google die Daten länger gespeichert haben als erforderlich.
Auch bei der Funktion „Standortgenauigkeit“ habe das Unternehmen nicht belegen können, dass zentrale Datenschutzanforderungen erfüllt wurden. Darüber hinaus stellte die Behörde bei allen drei Funktionen Mängel bei der Information der Nutzer fest. Google muss seine Prozesse nun innerhalb von sechs Monaten anpassen.
Google verweist auf Änderungen
Gegenüber Reuters erklärte Google, dass die beanstandeten Richtlinien inzwischen überarbeitet wurden. Seit 2019 seien mehrere zusätzliche Kontrollmöglichkeiten eingeführt worden.
Zu den Änderungen gehört nach Angaben des Unternehmens, dass die Zeitleiste in Google Maps mittlerweile direkt auf dem Smartphone gespeichert wird. Nutzer können außerdem selbst bestimmen, wann Einträge automatisch gelöscht werden. Alternativ lässt sich die automatische Löschung auch deaktivieren.
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