20. April 2026, 17:54 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Beim Kauf von Tickets oder Gutscheinen im Internet fallen oft zusätzliche Kosten an. Häufig besteht die Möglichkeit, sich die Unterlagen per Post zusenden zu lassen. Dafür verlangen Anbieter in der Regel eine Gebühr. Alternativ gibt es die Option „Print@Home“. Dabei wird das Ticket nach dem Kauf selbst ausgedruckt. Genau diese Variante stand nun im Mittelpunkt eines Gerichtsurteils.
Ein Anbieter hatte für digitale Gutscheine zusätzliche Kosten verlangt. Kunden mussten für die Nutzung der Print@Home-Funktion eine Gebühr zahlen. Das sorgt für Kritik, denn der digitale Versand gilt als besonders einfach und schnell. Ein aktuelles Gerichtsurteil, auf das die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr aus Hamburg hinweist, stellt klar, dass dafür keine zusätzlichen Kosten verlangt werden dürfen.
Gericht untersagt Zusatzkosten
Im konkreten Fall verlangte ein Thermen-Betreiber für Online-Gutscheine eine sogenannte Systemgebühr in Höhe von 1,90 Euro. Der eigentliche Preis des Gutscheins lag bei 45 Euro. Im Warenkorb erhöhte sich der Betrag automatisch durch die Zusatzkosten. Problematisch war zudem, dass die Versandart bereits voreingestellt war und sich nicht ändern ließ.
Das Oberlandesgericht Bamberg bewertete dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig. Im Urteil vom 4. Februar 2026 mit dem Aktenzeichen 3 UKl 4/25 e wurde klar festgelegt, dass solche Gebühren unzulässig sind. Die Bereitstellung und Übermittlung eines Gutscheins gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Verkäufers. Zusätzliche interne Kosten dürfen sich nicht auf Käufer übertragen.
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Fehlende Preistransparenz kritisiert
Ein weiterer Punkt der Entscheidung betrifft die Transparenz der Preise. Die zusätzliche Gebühr war auf der Angebotsseite nicht eindeutig erkennbar. Erst im Warenkorb wurde der höhere Gesamtpreis sichtbar. Verbraucher müssen bereits vor dem Kauf alle Kosten vollständig sehen können. Nur so ist ein fairer Vergleich verschiedener Angebote möglich. Das Gericht betonte, dass diese Transparenz zwingend erforderlich ist.
Urteil stärkt Verbraucherrechte
Die Entscheidung sorgt für mehr Klarheit im Online-Handel. Anbieter dürfen für digitale Leistungen wie Print@Home keine versteckten Gebühren verlangen. Gleichzeitig wird die Pflicht zur klaren Preisangabe gestärkt.
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Für Käufer bedeutet das mehr Sicherheit beim Online-Shopping. Preise müssen von Anfang an vollständig nachvollziehbar sein. Das Urteil setzt damit klare Grenzen für Zusatzkosten und stärkt die Rechte von Verbrauchern deutlich.