Neue Fluggastrechte! Diese Vorteile gelten künftig für Passagiere
Das EU-Parlament stärkt die Fluggastrechte Foto: TECHBOOK
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Rainer Schuldt
9. Juli 2026, 9:21 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Das Europaparlament hat eine umfassende Reform der Fluggastrechte beschlossen. Die neuen Regeln stärken die Position von Passagieren – von Entschädigungen über Umbuchungen bis hin zu kostenlosen Sitzplätzen für Familien.
Entschädigungen bleiben weitgehend unverändert
Nach langen Verhandlungen steht fest: Die bisher geltenden Entschädigungsregeln bleiben bestehen. Flugreisende haben weiterhin Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen und die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Je nach Flugdistanz sind weiterhin 250, 400 oder 600 Euro vorgesehen.
Die gleichen Beträge gelten künftig auch bei kurzfristigen Flugstreichungen, sofern diese weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen und die Airline den Ausfall zu vertreten hat. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Naturkatastrophen oder Streiks an Flughäfen und bei Bodenabfertigungsdiensten. Damit setzt sich das Europaparlament gegen ursprüngliche Pläne der Mitgliedstaaten durch, die Hürden für Entschädigungen deutlich anzuheben.
Die Reform bringt darüber hinaus mehrere praktische Verbesserungen. Eltern sollen künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können. Außerdem werden Fluggesellschaften verpflichtet, Ticketpreise transparenter darzustellen, damit Zusatzkosten bereits bei der Buchung besser erkennbar sind.
Kommt es zu erheblichen Problemen oder einem Flugausfall, muss die Airline innerhalb von drei Stunden eine vergleichbare Ersatzbeförderung anbieten. Diese kann auch mit einer anderen Fluggesellschaft, über einen anderen Flughafen oder sogar per Bahn erfolgen. Reagiert die Airline nicht rechtzeitig, dürfen Reisende selbst eine Alternative organisieren. Die Kosten muss die Fluggesellschaft anschließend bis zu einer Höhe von 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises übernehmen.
Klare Fristen und mehr Transparenz
Auch bei der Kommunikation mit Passagieren werden die Vorgaben verschärft. Airlines müssen Reisende künftig spätestens 96 Stunden nach Abschluss der Reise schriftlich über ihre Rechte und mögliche Entschädigungsansprüche informieren. Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche haben Passagiere anschließend neun Monate Zeit.
Nach Eingang der Forderung muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen entweder die Entschädigung auszahlen oder nachvollziehbar begründen, warum kein Anspruch besteht. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für Flüge mit EU-Airlines als auch für Flüge aus der Europäischen Union mit ausländischen Fluggesellschaften. Nach der formellen Zustimmung der EU-Staaten erhalten die Airlines zwölf Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.
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