Geld zurück oder nachzahlen? Nach der Steuererklärung warten viele auf den Bescheid des Finanzamts. Ab 2027 landet dieser allerdings nicht mehr bei allen automatisch im Briefkasten. Für Nutzer mit einem aktiven ELSTER-Konto wird die digitale Variante zum Regelfall. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und damit ein Jahr später als zunächst vorgesehen.
Steuerbescheid kommt künftig digital
Sobald der Steuerbescheid zum Abruf bereitsteht, informiert das Finanzamt die Nutzer noch am selben Tag per E-Mail. Anschließend lässt sich das Dokument über Mein ELSTER oder die verwendete Steuersoftware als PDF-Datei abrufen.
Wichtig ist dabei das Datum, an dem das Finanzamt den Bescheid im Konto bereitstellt. Denn grundsätzlich gilt das Dokument am vierten Tag danach als zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger den Bescheid tatsächlich geöffnet hat. Ab diesem Zeitpunkt bleibt in der Regel ein Monat, um Einspruch einzulegen. Nutzer sollten deshalb künftig nicht nur den Briefkasten im Blick behalten, sondern auch auf entsprechende E-Mails achten und ihren digitalen Steuerbescheid rechtzeitig prüfen.
Die Neuregelung bedeutet allerdings nicht, dass Steuerbescheide ab 2027 ausschließlich digital verschickt werden. Wer kein aktives ELSTER-Konto besitzt, erhält den Bescheid grundsätzlich weiterhin auf dem Postweg. Eine Anmeldung bei ELSTER wird durch die Änderung ebenfalls nicht verpflichtend.
Auch Nutzer, die bereits ein ELSTER-Konto haben, können sich weiterhin für die Zustellung per Post entscheiden. Die entsprechende Einstellung lässt sich bereits jetzt ändern. Dafür müssen sie sich zunächst einloggen und unter „Formulare und Leistungen“ den Menüpunkt „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ aufrufen.
So kommt der Steuerbescheid weiterhin per Post
Dort können Nutzer die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ auswählen. Künftige Steuerbescheide landen anschließend wieder im Briefkasten statt ausschließlich im ELSTER-Konto.
Die Entscheidung ist zudem nicht endgültig. Wer seine Bescheide später doch wieder digital erhalten möchte, kann den Antrag auf die dauerhafte postalische Bekanntgabe widerrufen. Damit bleibt auch nach der Umstellung zum 1. Januar 2027 die Wahl zwischen digitalem Abruf und Zustellung per Post erhalten.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.