Alte Verbraucherdaten im Schufa-Archiv sorgten in den vergangenen Monaten für Diskussionen. Viele Betroffene wollten wissen, was noch alles über sie gespeichert ist. Nun hat das Grübeln ein Ende. Wer die Altdaten angefordert hat, soll in den nächsten Tagen ein Schreiben mit Zugangscodes erhalten. Damit lassen sich die bislang verborgenen Informationen aus dem Datenarchiv online abrufen.
Wie die Schufa am 9. Oktober mitteilte, enthält die zusätzliche Auskunft nicht nur frühere Datenstände, sondern auch Informationen darüber, welche Daten einer Scoreberechnung zugrunde lagen. Zudem zeigt die Schufa, welches Unternehmen eine Auskunft eingeholt hat und welches Bewertungsmodell dabei zum Einsatz kam. Der 20-seitige Auszug enthält außerdem persönliche Angaben, frühere Anschriften, Anfragen von Unternehmen und die jeweiligen Archivzeiträume.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt zuletzt die „Schattendatenbank“ der Schufa. Die Auskunftei betont jedoch, dass sie die archivierten Informationen hauptsächlich aus gesetzlichen Gründen speichert. Dazu zählen beispielsweise Nachweis- und Kontrollpflichten gegenüber Datenschutzbehörden. Außerdem nutzt die Schufa den Datenbestand, um ihre Bewertungsmodelle zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Die archivierten Datensätze fließen allerdings nicht in die aktuelle Bonitätsbewertung ein. Laut Schufa werden für die Berechnung des Scores, also der Einschätzung der Kreditwürdigkeit, andere Daten genutzt. Mit der zusätzlichen Auskunft sollen Verbraucher nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten die Schufa gespeichert hat und ob sie diese rechtmäßig verarbeitet.
Altdaten noch nicht angefordert?
Das ist nicht weiter problematisch. Wer die Daten bislang noch nicht angefordert hat, kann dies weiterhin über eine Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tun. Dabei sollten Verbraucher ausdrücklich nach historischen beziehungsweise archivierten Daten fragen. In der Regel beantwortet die Schufa solche Anfragen innerhalb eines Monats.
Bei besonders komplexen Fällen oder einer hohen Anzahl an Anfragen kann sich die Frist auf insgesamt bis zu drei Monate verlängern. Für 2027 kündigt die Schufa zudem eine Überarbeitung ihrer Auskünfte an, um die Informationen für Verbraucher verständlicher und übersichtlicher aufzubereiten.
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