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Neue Nutzungsbestimmungen

WhatsApp senkt das Mindestalter in der EU  

Für die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp gibt es kein gesetzliches Mindestalter
Für die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp gibt es kein gesetzliches Mindestalter Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

16.02.2024, 12:42 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen für den Messenger angepasst und das Mindestalter deutlich heruntergesetzt.

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Bislang erlaubte WhatsApp die Nutzung in der „Europäischen Region“ erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren, während es im Rest der Welt 13 Jahre sind. Ab 16. Februar gelten für den Messenger neue Nutzungsbedingungen, die diese Sonderregelung nicht mehr enthalten.

WhatsApp setzt gleiches Mindestalter für alle Regionen

In den Nutzungsbestimmungen vom 4. Januar 2021 regelte eine ausführliche Passage, unter welchen Bedingungen Minderjährige WhatsApp nutzen dürfen. Während das Mindestalter für andere Ländern schon immer bei 13 Jahren liegt, war in den Bestimmungen eine gesonderte Regelung für die „Europäische Region“ zu finden. Demnach mussten Nutzer „mindestens 16 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen“. WhatsApp führte diese Änderung 2018 ein, um der europäischen DSGVO zu entsprechen. Die Verordnung gibt vor, dass Eltern der Verarbeitung von sensiblen Daten von Kindern unter 16 zustimmen müssen. Durch die Anhebung des Mindestalters konnte WhatsApp diese Regelung einfach umgehen.

Ergänzend setzte WhatsApp voraus, dass Nutzer „nach anwendbarem Recht das zur Nutzung unserer Dienste erforderliche Mindestalter haben“ mussten. Wer nach geltendem Recht nicht alt genug war, den Bedingungen zuzustimmen, brauchte die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

In der aktualisierten Fassung der Nutzungsbestimmungen vom 16. Februar ist der Abschnitt zur Altersbeschränkungen deutlich kürzer. Wie für alle anderen Regionen der Welt gilt nun, dass Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein müssen. Allerdings verweist WhatsApp darauf, dass bestimmte Länder oder Regionen möglicherweise ein anderes Mindestalter gesetzlich festgelegt haben. Kinder unter 18 Jahren sollen zudem die Bedingungen zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten lesen.

Lesen Sie auch: Welcher Messenger sich für wen eignet

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Verantwortung liegt bei den Eltern

Zwar gibt es in Deutschland und der EU keine gesetzliche Regelung zum Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie WhatsApp. Doch Kinder unter 16 Jahren (in manchen Fällen sogar 18 Jahren) benötigen die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Deshalb ist es äußert wichtig, dass Eltern Apps stets zusammen mit ihren Kindern einrichten. In vielen Fällen lassen sich Altersprüfungen buchstäblich kinderleicht mit einem Häkchen umgehen.

Themen Messenger News Recht WhatsApp
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