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Das kann teuer werden

Von diesen Streaming-Anbietern sollten Sie lieber die Finger lassen!

Fernbedienung in Hand
Nicht bei jedem Streaming-Anbieter sollten Sie einschalten Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

18.06.2020, 21:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der letzte Kinoabend ist lange her. Wie schön ist da ein Film-Abend zu Hause. Doch Filesharing oder Streaming kann teuer werden, warnen Verbraucherschützer. Der Teufel steckt oft im Kleingedruckten.

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Gerade in der Corona-Zeit sollten Verbraucher Vorsicht bei vermeintlich kostenlosen Streaming-Angeboten im Netz walten lassen. Mehr als 1000 Nutzerinnen und Nutzer hat die Verbraucherzentrale Bremen nach eigenen Angaben in letzter Zeit beraten. Diese hätten Anwaltsschreiben wegen angeblicher illegaler Verbreitung von Filmen erhalten oder sollten mehrere hundert Euro für einen einzigen aktuellen Kinofilm zahlen.

Wer an einem günstigen oder kostenlosen Kino-Abend zu Hause interessiert sei, sollte Filesharing-Netzwerke tunlichst meiden und die Seriosität des Anbieters genau prüfen, rät die Verbraucherzentrale. Häufige File-Sharing-Anbieter seien zum Beispiel PopcornTime, Time4Popcorn oder Isoplex. Besonders heikel ist, dass sich die Namen dieser Plattformen zum Teil an denen legaler Anbieter orientieren. Ein Beispiel ist PopcornTime, das nichts mit dem legalen Angebot von Popcorntimes zu tun hat.

Lesen Sie dazu auch: Popcorntimes – neuer kostenloser Streaming-Dienst startet in Deutschland

Popcorn Time: Wenn Sie diese Streaming-Seite besuchen, könnte es teuer werden

Das Problem bei den dubiosen Plattformen ist, dass deren Betreiber oftmals gar keine Lizenz für die Filme haben, so die Verbraucherzentrale. Wer diese Filme ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nutzt oder teilt, verstoße gegen das deutsche Urheberrecht.

Verlockende Abofalle

Viele Streaming-Anbieter lotsen unbedarfte Nutzer zudem geschickt in eine Abofalle. Anbieter wie Geraflix.de, Gigaflix.de oder Kinoflexx.com locken damit, einen Film „auf Probe“ zu schauen. Versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es dann, der Nutzer müsse eine 14-tägige Probezeit kündigen, anderenfalls drohte automatisch ein kostenpflichtiger Jahresvertrag.

Die versteckte und überraschende Kündigungsregelung sieht die Verbraucherzentrale als klaren Verstoß gegen das AGB-Recht und erklärt sie für ungültig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb die Rechnungen solcher Streaming-Anbieter unbedingt juristisch prüfen lassen und „keinesfalls vorschnell bezahlen“.

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Lieber auf bekannte Angebote zugreifen

Fans von Filmen und Serien sollten sich lieber für ein Abo bei einem der großen Anbieter wie Netflix, Disney+, Amazon Prime Video oder Sky entscheiden. Dann zahlen sie zwar eine monatliche Gebühr, doch laufen sie nicht Gefahr, in eine Kostenfalle zu tappen oder rechtlich ermahnt zu werden.

Auf der Streaming-Plattform von TECHBOOK erfahren Sie, welche Streaming-Dienste sich für welchen Film-Geschmack am besten eignen. Außerdem finden Sie hier die aktuellen News zu den Portalen.

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