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Behalten oder zurückschicken?

Was Sie tun müssen, wenn Sie ein ungewolltes Amazon-Paket bekommen

Paket auf Laufband von Amazon
Immer mehr Verbraucher haben sich an die Verbraucherzentrale gewendet, weil sie Pakete von Amazon erhalten haben, die sie allerdings niemals bestellt hatten Foto: Getty Images
Madlen Schäfer

12.02.2019, 14:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Überraschende Postsendung: In letzter Zeit erhalten einige Verbraucher Pakete von Amazon mit Waren, die sie nie bestellt haben. Was ist in solch einem Fall zu tun: Muss man das Paket zurückschicken oder darf man es behalten?

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Derzeit schauen viele Paket-Zusteller wohl in verdutzte Gesichter, wenn sie Amazon-Pakete zustellen. Denn gerechnet haben die Kunden mit der Lieferung nicht, weil sie die Produkte in den Paketen gar nicht bestellt haben. Oftmals wissen sie auch nicht, von wem genau diese Pakete stammen, da der Absender fehlt. In den Paketen finden sich die unterschiedlichsten Waren von Ferngläsern über Smartphones bis hin zu Baby-Tragen.

Darf ich das Paket behalten?

Immer mehr Kunden des Versandhändlers haben sich mit diesem Anliegen, ungewollten Lieferungen von Amazon, bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gemeldet. Kunden dürfen die Produkte aus den ungewollten Paketen behalten, müssen diese nicht zurückschicken. Dies wäre in vielen Fällen auch nicht möglich, da häufig der Absender nicht angegeben ist. „Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. Nutzen – Verschenken – Entsorgen, so lautet der Dreiklang der erlaubten Möglichkeiten. Es gibt nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.

Die unbekannte Schnäppchen-Kategorie auf Amazon

Woher stammen die Pakete?

Bei den Paketen handelt es sich nicht um Lieferungen von Amazon, sondern von Händlern, die vom separaten Marketplace stammen. Doch welchen Vorteil erhoffen sich Händler, die Waren ungefragt an Kunden – ohne Absender sowie Rechnung – verschicken? Die Verbraucherzentrale mutmaßt wie folgt: „Händler aus Fernost eröffnen einen Zweit-Account bei Amazon unter dem Namen der Adressaten. Darüber wickeln sie dann den Verkauf von Artikeln ab. Ihr Vorteil: Die Artikel stiegen so im angezeigten Verkaufs-Ranking von Amazon. Obendrein seien positive Bewertungen des Artikels oder Shops möglich.“ Möglich sei auch, dass Händler auf diese Weise kostenschonend das angemietete Lager bei Amazon leeren. „Statt Unverkauftes teuer wieder gen China zu verschiffen, schicken sie es einfach wahllos an willkürlich ausgewählte Adressen in Deutschland“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies treffe jedoch nicht auf vergleichsweise teure Artikel, wie etwa neuwertige Handys zu, die bereits hundertfach bei Amazon bewertet worden sind.

Amazon: „Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt“

 „Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein“, so Amazon weiter.

Klage gegen ungewollte Pakete

Einem Mann aus Solingen ging die ganze Sache zu weit, wie der WDR berichtet. Dutzende Pakete hatte er vom Versandhändler empfangen, die er nie online bestellt hatte. Obwohl der Mann für die Warensendungen nichts zahlen musste, wollte er keine weiteren Lieferungen erhalten, war genervt von Produkten wie Handy-Schutzhüllen und Sexspielzeug. Um gegen diese Störung vorzugehen, schaltete der Solinger einen Anwalt ein. Dieser forderte Amazon auf, umgehend keine Pakete mehr an den Mann zu liefern. Das Gericht wies die Klage allerdings zurück, weil es keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Versandhändler sah. Der ungewollt Belieferte will die Entscheidung nicht akzeptieren und in Berufung gehen.

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Der „betrügerische“ Hintergrund

Es handele sich bei den Paketen um „betrügerische Methoden“ verlautet Amazon gegenüber der Verbraucherzentrale. Die Verbraucher selbst müssen sich jedoch keine Gedanken machen, kann sich gegebenenfalls sogar an den Waren erfreuen.

Ein Redakteur von TECHBOOK hat diese Erfahrung auch schon gesammelt. Er erhielt vor einiger Zeit ein Paket mit Amazon-Logo. Darin befanden sich Hausschuhe, die er aber nie bestellt hatte. Da das Paket keinen Absender zeigte, stellte er eine Nachfrage an den Kundenservice von Amazon, um zu erfahren, an wen er das Paket zurücksenden kann. Da er auf seine Anfrage keine Antwort erhielt, behielt er die Hausschuhe einfach.

Themen: Amazon Online-Shopping
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