23.04.2018, 16:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Netflix, Spotify, Handyvertrag, Sky – die meisten Menschen haben unzählig viele Abos, deren Kündigung man schnell vergessen kann. TECHBOOK zeigt, wie Sie nie wieder eine Frist verpassen.
„Vielen Dank für Ihre Treue. Wir haben den Vertrag um 24 Monate verlängert.“ – so oder ähnlich flattert die ungewollte Hiobsbotschaft in den Posteingang. Damit Ihre Verträge und Abos nicht ungewollt verlängert werden, hat TECHBOOK für Sie vier Tipps zusammengestellt.
Erinnerungen rechtzeitig setzen (lassen)
Schon bei Vertragsabschluss sollten Sie im eigenen Kalender oder in den Aufgaben eine Erinnerung für die Kündigung anlegen. Besonders schnell geht es per Sprachassistent – ein einfacher Siri-Befehl reicht und die passende Erinnerung ist angelegt.
Besitzer eines Android-Smartphones können alternativ den Google Assistant benutzen.
Kündigung sofort nach Vertragsabschluss oder später?
Grundsätzlich ist es egal, ob eine Kündigung zu Beginn oder am Ende des Vertragsverhältnis ausgesprochen wird. Lediglich die Frist müssen alle Parteien einhalten. Sie können den Vertrag also schon direkt nach dem Abschluss wieder kündigen. Es kann jedoch durchaus passieren, dass Versicherungen gegenüber gekündigten Kunden nicht mehr so kulant reagieren wie gegenüber treuen Versicherungsnehmern.
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Online-Dienste helfen bei der Kündigung
Wer seine Kündigung ganz komfortabel abwickeln möchte, tut dies über Dienste wie „aboalarm.de“ oder „kündigen.de“. Doch diese sind kostenpflichtig: 3,49 Euro verlangt etwa Aboalarm für eine Kündigung des Handyvertrags.
Doch es geht auch kostenlos: Mit dem Epost-Service der Deutschen Post können Sie kostenlos Faxe senden und empfangen. Lediglich eine Registrierung ist notwendig.
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Was muss in den Kündigungsbrief?
Grundsätzlich sollten Sie Ihre vollständige Adresse, Kundennummer, Vertragsnummer und noch Ihr Geburtsdatum angeben, sodass die Kündigung eindeutig dem Vertrag zugeordnet werden kann. Außerdem sollte man angeben, zu welchem Datum der bestehende Vertrag enden soll.
Ein klassischer Brief zur Kündigung ist bereits seit Ende 2016 nicht mehr verpflichtend. So können Sie etwa einen Mobilfunkvertrag einfach per Mail kündigen. Lediglich Arbeits-, Miet- und notariell beurkundete Verträge bedürfen einer schriftlichen Kündigung.