Online abschließen, online kündigen – so sieht es der Gesetzgeber für viele Verträge vor. Genau daran gibt es bei der Telekom nun Zweifel. Verbraucherschützer kritisieren mehrere Schritte auf dem Weg zur Kündigung und ziehen deshalb vor Gericht.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen bei vielen online abschließbaren Verträgen einen Kündigungsbutton anbieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft der Deutschen Telekom vor, die Vorgaben nicht richtig umzusetzen. Deshalb hat der Verband beim Oberlandesgericht Hamm Klage eingereicht, wie „SimDealz“ berichtet.
Im Mittelpunkt steht der Weg vom ersten Klick bis zum Kündigungsformular. Wer bei der Telekom „Verträge hier kündigen“ auswählt, landet nicht sofort bei der Eingabe der nötigen Daten. Zunächst fragt die Telekom ab, ob es um Festnetz, Mobilfunk oder einen anderen Vertrag geht.
Danach müssen Kunden wählen, ob sie zum regulären Vertragsende oder außerordentlich kündigen wollen. Für Zusatzoptionen gibt es einen eigenen Menüpunkt. Erst nach diesen Abfragen erscheint das Formular. Dort lassen sich persönliche Daten, Rufnummer und der gewünschte Kündigungstermin eintragen.
Telekom bietet vor der Kündigung Kontakt an
Der vzbv stört sich noch an einem weiteren Punkt. Bevor Kunden die Kündigung abschicken, weist die Telekom auf kostenlose Telefonnummern für Festnetz und Mobilfunk hin. Das Unternehmen bietet dabei an, nach einem passenden Angebot zu suchen. Die Hinweise stehen unterhalb des Buttons „Jetzt kündigen“.
Auch dagegen gehen die Verbraucherschützer vor. Aus ihrer Sicht gehört eine solche Werbung nicht auf diese Seite.
Das Gesetz macht Vorgaben für den Ablauf einer Online-Kündigung. Der erste Button soll direkt zu einer Seite führen, auf der Kunden unter anderem den Vertrag und den gewünschten Kündigungstermin angeben können. Ein zweiter Button schickt die Kündigung verbindlich ab. Beide Schaltflächen müssen leicht erreichbar sein.
Ob der Ablauf bei der Telekom diese Vorgaben verletzt, muss jetzt das Gericht entscheiden.
Kündigung am besten dokumentieren
Unabhängig vom Verfahren sollten Kunden ihre Online-Kündigung dokumentieren. Dazu gehört, die abgeschickte Kündigung und die Bestätigung des Anbieters zu speichern. Auch das genannte Vertragsende sollte geprüft werden. Eine wirksame Kündigung muss nicht noch einmal am Telefon bestätigt werden.
Anders kann es bei einer „Kündigungsvormerkung“ aussehen. Laut Verbraucherzentrale bieten manche Unternehmen ein solches Verfahren an. Dabei teilen Kunden zunächst nur mit, dass sie kündigen möchten. Der Vertrag ist damit noch nicht beendet. Ist danach ein Anruf nötig, wird die eigentliche Kündigung erst im Telefonat erklärt.
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