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Festnetz und Mobilfunk

So nehmen Sie Ihre alte Rufnummer mit

Frau mit Smartphone und Handy-Rechnung
Wer seinen Smartphone-Tarif wechselt, kann seine Rufnummer mitnehmen – das steht den Kunden rechtlich zu. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

21.04.2020, 13:15 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Festnetz- und Mobilfunkanbieter rühren eifrig die Werbetrommel für bessere Konditionen. Das klingt oft verlockend. Viele Kunden scheuen sich, ihren Anbieter zu wechseln. Meist wollen sie ihre bisherige Rufnummer nicht verlieren. Doch die Sorge ist eigentlich unbegründet.

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Sowohl die Anbieter im Festnetz, als auch im Mobilfunk werben mit immer besseren Tarifen, Aktionen und Konditionen. Ein Anbieterwechsel kann daher nicht nur Kosten sparen, sondern den Vertrag durch neue Leistungen auch deutlich attraktiver machen. Viele Kunden fragen sich daher: Soll ich meinen Anbieter wechseln, und was passiert dann mit meiner bisherigen Nummer?

Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme

Grundsätzlich kann man an einer Rufnummer kein Eigentum erwerben, sondern nur ein Nutzungsrecht – das erwirbt der Kunde im Rahmen seines Vertrages mit dem Telekommunikationsdienst. In der Regel entfällt es mit dem Ende des Vertrags. Ausnahme: „Sofern ein Kunde zum Vertragsende bei einem anderen Anbieter eine Rufnummernmitnahme, die sogenannte Portierung beauftragt, behält er das Nutzungsrecht an der Rufnummer“, erklärt ein Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn.

Beim Wechsel des Anbieters haben Kunden einen Rechtsanspruch darauf, dass sie die bisherige Rufnummer behalten können. Wechselt der Kunde jedoch den Vertrag – bekommt also beim selben Anbieter einen neuen Tarif, hat er keinen Anspruch darauf. Dann entscheidet der Anbieter, ob die Mitnahme der Rufnummer möglich ist.

So klappt die Rufnummernmitnahme

Festnetznummer mitnehmen

Bei Festnetznummern kann der Anbieter eine Portierung verweigern, solange der Kunde noch vertraglich an ihn gebunden ist. Eine vorzeitige Portierung ist somit nur auf Kulanz möglich. In jedem Fall muss der Kunde den Mitnahmewunsch seiner bisherigen Rufnummer beim neuen Anbieter anmelden. Dieser stimmt die Portierung dann mit dem bisherigen Anbieter ab. Für einen schnellen Datenabgleich und eine reibungslose Portierung sollten Nutzer laut der Bundesnetzagentur auf Folgendes achten:

  • Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter sollte am Tag der Portierung bereits beendet sein. Mit dem neuen Anbieter muss ein Vertrag geschlossen sein, der ab Vertragsbeginn die Nutzung der bisherigen Rufnummer vorsieht.
  • Bei Ortsnetzrufnummern sollte der neue Anbieter den Portierungsauftrag dem bisherigen Anbieter möglichst schon zehn Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages erteilt haben. Dementsprechend sollten Kunden den Portierungsantrag bei ihrem neuen Anbieter möglichst frühzeitig stellen. Bitte beachten Sie dabei auch die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Anbieters.
  • Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen. Sie sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter Ihre Daten gegebenenfalls aktualisieren lassen.

Die eigentliche Portierung der Nummer erfolgt dann meist innerhalb eines Kalendertages.

Handynummer mitnehmen

Im Mobilfunk ist eine vorzeitige Portierung der Rufnummer – anders als im Festnetz – auch dann möglich, wenn der Mobilfunkvertrag noch länger läuft. Für die alte SIM-Karte erhält der Kunde eine neue Rufnummer, die bisherige Rufnummer wird dann auf die SIM-Karte des neuen Anbieters übertragen.

Wer seine Mobilfunknummer vorzeitig mitnehmen möchte, sollte allerdings wissen, dass der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter davon unberührt bleibt – der Kunde ist also weiterhin verpflichtet, die vertraglichen Entgelte zu zahlen. „Auf diesen Umstand hat der neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen“, erklärt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Der alte Anbieter ist zudem verpflichtet, dem Kunden über alle anfallenden Kosten aus seinem bisherigen Vertrag zu informieren. Auf Verlangen des Kunden muss er eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen.

Bei der Mitnahme der alten Handynummer zum neuen Anbieter sollten Kunden auf folgende Punkte achten:

  • Eine Rufnummernmitnahme zum Ende eines Vertrages können Kunden frühestens 123 Tage vor Vertragsende und bis 90 Tage nach Vertragsende beantragen.
  • Der alte Mobilfunkvertrag sollte fristgerecht gekündigt werden (Kündigungsfrist meist 3 Monate). Es ist hilfreich, aber nicht zwingend, den alten Anbieter im Kündigungsschreiben über den Wunsch der Rufnummernmitnahme zu informieren.
  • Geben Sie bei Abschluss Ihres neuen Mobilfunkvertrages an, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer beibehalten möchten. Die Kundendaten (vollständiger Name, Geburtstag und bei Geschäftskunden gegebenenfalls die Kundennummer) müssen dabei zwingend mit denen im alten Vertrag übereinstimmen, damit die Portierung vorgenommen werden kann.
  • Der alte und der neue Anbieter stimmen die Daten im Hintergrund ab. Sofern die Kündigung des alten Vertrages rechtzeitig erfolgt ist, teilt Ihr bisheriger Mobilfunkanbieter Ihnen nach wenigen Tagen den Termin der Rufnummernmitnahme mit.
  • Der Abwicklungsprozess eines Portierungsauftrags kann bis zu sieben Arbeitstage dauern.

Rufnummernmitnahme auch bei Prepaid möglich

Auch bei Prepaid-Verträgen muss der Anbieter die Mitnahme der Rufnummer sicherstellen. Hier gelten mitunter aber andere Voraussetzungen. Kunden sollten darauf achten, dass sie ausreichend Guthaben auf der Prepaidkarte haben, damit alle Kosten beglichen werden können, die durch die Rufnummernmitnahme anfallen. Meist fallen keine Kosten an, wenn ein Kunde seine Rufnummer behalten will und innerhalb eines Anbieters von Prepaid auf einen Laufzeitvertrag wechselt.

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Das kostet eine Rufnummernmitnahme im Festnetz und Mobilfunk

„Solange ein Vertrag läuft, darf der Anbieter dem Kunden das Nutzungsrecht an der zugehörigen Rufnummer nicht gegen dessen Willen aberkennen“, erklärt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Für die Rufnummernmitnahme dürfen Festnetz-Anbieter maximal 9,61 Euro (netto) bzw. 11,44 Euro (brutto) berechnen. Mobilfunk-Anbieter griffen lange Zeit tiefer in die Taschen ihrer ehemaligen Kunden und verlangten für eine Portierung zwischen 25 und 29,95 Euro. Doch die Bundesnetzagentur hat diesen hohen Kosten am 20. April 2020 einen Riegel vorgeschoben. Seither dürfen die Mobilfunk-Anbieter für eine Rufnummernmitnahme maximal 6,82 Euro in Rechnung stellen. Mehr dazu hier:

Gebühren für Rufnummernmitnahme sinken deutlich

Kommt es nach Beantragung der Portierung zu einer Unterbrechung der Versorgung, die länger als einen Tag dauert, muss die Erreichbarkeit der Rufnummer so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. Stoßen Kunden beim Anbieter auf taube Ohren, sollten sie sich mit ihrem Problem an die Bundesnetzagentur wenden.

Bei vielen Anbietern sei jedoch laut Bundesnetzagentur kulanterweise die Mitnahme einer Rufnummer bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich. Festnetznummern können unter besonderen Umständen bis zu 180 Tage nach dem Vertragsende erneut zugeteilt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nach Vertragsende jedoch nicht.

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