21. April 2020, 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wollten Nutzer bislang ihre alte Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, kostete sie das bis zu 30 Euro. Zu teuer, entschied die Bundesnetzagentur und hat die Gebühren für die Rufnummernportierung nun gedeckelt. Doch diese Zeiten sind vorbei, denn
Ab sofort ist die Rufnummernmitnahme deutlich günstiger. Seit dem 20. April 2020 dürfen Mobilfunkanbieter ihren ehemaligen Kundinnen und Kunden nur noch einen Bruchteil der Kosten in Rechnung stellen, die sie bislang für die Portierung der alten Handynummer zum neuen Anbieter verlangt haben. Denn die Bundesnetzagentur hat die Gebühren gedeckelt – auf maximal 6,82 Euro.
Bei einem Überprüfungsverfahren konnte keiner der Anbieter höhere Kosten für eine Rufnummernmitnahme nachweisen. Aus diesem Grund sei es nicht gerechtfertigt, vom Kunden höhere Beträge zu verlangen und aus einem Wechsel Profit zu schlagen, entschieden die Regulierer.
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Rufnummernmitnahme: Darauf sollten Sie achten
Doch was ist bei einem Wechsel und der Mitnahme der Handynummer alles zu beachten? Die drei wichtigsten Tipps:
- Kündigung
Auf jeder Rechnung findet sich sowohl die Kündigungsfrist als auch der letztmögliche Tag der Kündigung. Grundsätzlich sollte man den alten Mobilfunkvertrag immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigung vom Anbieter mehr abwarten kann, ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.
- Rufnummernmitnahme
Der Mitnahmewunsch der alten Handynummer wird immer vom neuen an den bisherigen Anbieter übermittelt. Den Wunsch am besten schon im Rahmen der Tarifbeauftragung beim neuen Anbieter angeben und exakt die gleichen persönlichen Daten verwenden, die der bisherige Anbieter hat, rät die Bundesnetzagentur. Sonst kann die sogenannte Portierung scheitern.
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Zwar muss der Portierungsauftrag grundsätzlich spätestens am Tag der Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Oftmals ermöglichen die Anbieter eine Portierung aber auch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende.
- Vorzeitige Portierung
Kundinnen und Kunden können von ihrem aktuellen Anbieter jederzeit verlangen, die ihnen zugeteilte Mobilfunkrufnummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen – selbst innerhalb der Vertragslaufzeit.
Der alte Vertrag behält aber weiter Gültigkeit, muss also weiter bezahlt werden. Auf Verlangen hat man sogar das Recht auf eine neue Mobilfunknummer für die Dauer der Restlaufzeit.