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Kosten für Mitnahme einer Mobilfunknummer sollen sinken

Preisobergrenze angekündigt

Kosten für Rufnummernmitnahme sollen sinken

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2019 waren besonders die Mittelklasse-Smartphones bei Käufern beliebtFoto: Getty Images

Wer seine Mobilfunknummer vom alten zum neuen Provider mitnimmt, zahlt oft 25 Euro. Die Bundesnetzagentur will diese Gebühr nun auf den Prüfstand stellen.

Die Kosten für die Mitnahme einer Mobilfunknummer beim Anbieterwechsel sollen sinken. Die Bundesnetzagentur kündigte an, sie werde die von der Deutschen Telekom, Vodafone und Co. den Kunden dafür in Rechnung gestellten Entgelte überprüfen. Es seien „deutliche Absenkungen zu erwarten“.

Bundesnetzagentur senkt Portierungsentgelte

Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die sogenannten „Portierungsentgelte“, die Vodafone den anderen Mobilfunkanbietern für die Mitnahme einer Mobilfunknummer bislang in Rechnung stellt, überprüft und für unwirksam erklärt. Die Behörde ordnete gestützt auf einen europäischen Preisvergleich ein Absenkung des Entgelts auf 3,58 Euro (netto) an. Die nun ermittelte Preisobergrenze habe auch Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkanbieter, hieß es in Bonn.

Da die „Portierungsentgelte“ von den Mobilfunkanbietern üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, will die Bundesnetzagentur nun auch die von den Telekom und Co. den Endkunden in Rechnung gestellten Kosten für die Mitnahme einer Mobilfunknummer einer Überprüfung unterziehen. „Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein“, betonte die Aufsichtsbehörde. Bislang zahlen viele Kunden rund 25 Euro, wenn sie ihre Nummer auf einen neuen Provider umziehen wollen. Manchmal lockt der neue Provider aber auch mit einem kostenlosen Nummernumzug.

Wie viel Geld Vodafone bislang von den Konkurrenten für eine Rufnummer-Mitnahme verlangte, wollte die Bundesnetzagentur unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis nicht mitteilen. Die Behörde betonte aber, sie habe es Vodafone freigestellt, für die Leistung von den Konkurrenten künftig auch ein niedrigeres Entgelt als 3,58 Euro oder gar kein Entgelt zu erheben.

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