Gericht untersagt Klausel bei Unlimited-Tarifen von 1&1
Provider 1&1 darf eine umstrittene Klausel in Unlimited-Verträgen nicht mehr verwenden Foto: 1&1
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Rainer Schuldt
4. August 2026, 14:46 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz stärkt die Rechte von Mobilfunkkunden. 1&1 darf eine umstrittene Klausel in seinen Unlimited-Tarifen nicht weiter verwenden, weil sie nach Ansicht der Richter zu unkonkret formuliert ist.
Unbegrenztes Datenvolumen mit versteckter Einschränkung
Unlimited-Tarife versprechen unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte sich 1&1 allerdings vorbehalten, bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ die Datenübertragung einzuschränken oder den Vertrag nach einer vorherigen Abmahnung sogar zu kündigen.
Problematisch war dabei vor allem die Formulierung. Der Anbieter erklärte nicht, ab welcher Nutzung ein Verbrauch als „unüblich“ gelten sollte. Für Kunden war daher nicht nachvollziehbar, wann ihnen eine Drosselung oder andere Konsequenzen drohen könnten.
Gegen diese Regelung hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass die Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt. Vertragsbedingungen müssten so formuliert sein, dass Verbraucher ihre Rechte und Pflichten klar erkennen können. Die verwendete Formulierung erfülle diese Anforderung nicht.
Nach Auffassung des Gerichts widerspricht die Klausel zudem dem eigentlichen Zweck eines Unlimited-Tarifs. Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen abschließt, darf grundsätzlich davon ausgehen, das beworbene Leistungsversprechen auch ohne unklare Einschränkungen nutzen zu können. Überraschende Vorbehalte in den AGB seien daher nicht zulässig.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Damit muss 1&1 die beanstandete Klausel streichen oder so überarbeiten, dass die Voraussetzungen für mögliche Einschränkungen eindeutig und verständlich beschrieben werden. Bis dahin kann sich das Unternehmen nicht mehr auf die bisherige Formulierung berufen.
Das Urteil dürfte über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Es unterstreicht, dass Mobilfunkanbieter bei Unlimited-Tarifen klare und transparente Vertragsbedingungen verwenden müssen. Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit und sie stärkt die Erwartung, dass ein als „Unlimited“ beworbener Tarif tatsächlich ohne pauschale oder unbestimmte Nutzungsbeschränkungen genutzt werden kann.
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