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„Kabel-Glasfaser“

Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Glasfaser-Verträgen

Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Glasfaser-Verträgen
Nicht immer führt Glasfaser tatsächlich in die eigene Wohnung – auf den Wortlaut im Vertrag kommt es an Foto: dpa picture alliance
Adrian Mühlroth
Redakteur

19.09.2022, 13:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Immer mehr Haushalte in Deutschland werden an Glasfaser angeschlossen. Beim Abschluss eines Vertrags sollten Verbraucher jedoch auf den Wortlaut achten, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Der Glasfaserausbau in Deutschland schreitet langsam aber stetig voran. In vielen Fällen werden ältere Leitungen mit moderner Fiberoptik ersetzt. Doch nicht immer kommt die Leitung auch tatsächlich bis in die Wohnung oder das Haus. Vertreter unterschlagen diese Tatsache bei Hausbesuchen jedoch anscheinend oft.

Irreführende Glasfaser-Verträge

Dass Unternehmen Vertreter von Tür zu Tür schicken, um Kunden für einen Glasfaser-Vertrag zu werben, ist nichts Neues. An sich ist die Praxis auch legitim. Die Methoden, mit denen einige Vertreter zum Umstieg auf Glasfaser überzeugen wollen, sind jedoch laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen irreführend.

Die Zentrale erreichten demnach Berichte von Verbrauchern, die sich „in den Verkaufsgesprächen schlecht informiert und teils sogar unter Druck gesetzt“ fühlten. Außerdem gebe es Trittbrettfahrer, die herkömmliche Internetverträge als Glasfaser anbieten würden.

Verbraucherzentrale warnt vor falscher Glasfaser

So würde es immer wieder vorkommen, dass Vertreter an der Haustür mit Glasfaser werben, in Wirklichkeit aber Kabelanschlüsse verkaufen. Sie bedienen sich dabei laut Verbraucherzentrale an Marketingbegriffen wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser“ und „Gigabit-Anschluss“. Hinter diesen Begriffen stehen bestimmte Ausbaustufen, die Glasfaser nicht direkt in das eigene Heim bringen.

In der Fachsprache werden die Ausbaustufen mit „Fiber to the x“ unterschieden, wobei das „x“ für die Punkt steht, bis wohin Glasfaser tatsächlich reicht. „Kabel-Glasfaser“ und ähnliche Begriffe bezeichnen eine geringere Ausbaustufe. So reicht „Fiber to the Node“ (FTTN, „Glasfaser bis zum Knoten“) etwa zum Verteilerkasten auf der Straße. „Fiber to the Basement“ (FTTB) reicht bis zum Keller eines Gebäudes. Die letzte Strecke ist in diesen Fällen jedoch oft mit alten Kupferkabeln abgedeckt. Die volle Glasfaser-Geschwindigkeit ist somit nicht erreichbar. Einen echten Glasfaseranschluss bekommen Kunden nur mit „Fiber to the Home“ (FTTH), als direkt in die eigene Wohnung.

Lesen Sie auch: Wie können Mieter Glasfaser nach Hause bekommen?

Kunden können Vertrag widerrufen

Die Verbraucherzentrale weißt darauf hin, dass Kunden bei Glasfaser-Verträgen von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen können. Das Recht gilt für Verträge, die nicht im Shop eines Anbieters selbst abgeschlossen wurden – also etwa an der Haustür, einem Verkaufsstand, per Telefon oder Online. In diesen Fällen gilt eine Frist von 14 Tagen, in der sich Kunden umentscheiden und den Vertrag widerrufen können.

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Themen: Internet
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