20. März 2026, 17:19 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Zahlreiche Kunden der Deutschen Telekom müssen ab 1. April bzw. 1. Mai 2026 mehr für ihren Festnetzanschluss zahlen. Betroffen von der Preiserhöhung sind ältere Tarife aus den Reihen MagentaZuhause und Call & Surf.
Über die anstehende Preisanpassung informiert die Telekom Kunden derzeit per E-Mail. Eine solche Benachrichtigung hat ein Nutzer auf Reddit gepostet und auch bei uns ist das Schreiben eingegangen. Betroffen sind demnach Tarife aus den Produktlinien MagentaZuhause sowie Call & Surf, sofern diese vor April 2023 abgeschlossen wurden. In diesen Fällen erhöht sich der monatliche Grundpreis pauschal um 2,00 Euro brutto.
In der Mail des Reddit-Nutzers wird der Tarif MagentaZuhause L als Beispiel genannt. Hier steigt der Preis von bisher 44,95 Euro auf künftig 46,95 Euro pro Monat. Für Geschäftskunden gilt die gleiche Anpassung inhaltlich, dort wird der Aufschlag mit 1,68 Euro netto ausgewiesen. Wie viele Verträge insgesamt von der Maßnahme betroffen sind, teilt der Konzern nicht mit.
In dem Schreiben, das einen Kollegen von TECHBOOK erreichte, heißt es:
…. wir möchten uns herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie Kundin bzw. Kunde bei uns sind.
Wir arbeiten stetig daran, unser Netz auszubauen und zu modernisieren – damit Sie auch in Zukunft in bester Qualität und im besten Netz* telefonieren und surfen können. Die Kosten insbesondere für Betrieb und Nutzung unseres Netzes sowie für Servicedienstleistungen sind gestiegen. Trotz dieser Entwicklungen haben wir die Preise über viele Jahre stabil gehalten. Nun ist es leider notwendig, eine Anpassung vorzunehmen.
Auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen passen wir daher den Preis für Ihren MagentaZuhause M Vertrag an.
Ab 1. Mai 2026 erhöht sich der monatliche Grundpreis um 2,00 Euro von 34,94 Euro auf 36,94 Euro (alle Preise brutto).
Um Ihren Vertrag zu den neuen Konditionen fortzusetzen, müssen Sie nichts weiter tun – Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter. Sollten Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag in Textform ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen – innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum Ablauf des 30. April 2026. Wenn Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht kündigen, wird der neue Preis ab dem 1. Mai 2026 berechnet. Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Telekom verweist auf gestiegene Betriebskosten
Zur Begründung der Preiserhöhung verweist die Telekom auf höhere Kosten für den Betrieb und die Nutzung der Netzinfrastruktur sowie für Serviceleistungen. Diese Belastungen habe man über einen längeren Zeitraum nicht an Bestandskunden weitergegeben. Nun sei eine Anpassung auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch erforderlich.
Die Preiserhöhung erfolgt ohne eine Änderung der Tarifdetails. Zusätzliche Leistungen oder höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind somit nicht damit verbunden. Nach Angaben der Telekom liegen die Preise für Bestandskunden auch nach der Anpassung weiterhin unter den Konditionen für Neukunden.
Telekom bietet neue Verträge zum Wechsel an
Parallel zur angekündigten Preiserhöhung wendet sich die Telekom an einzelne Bestandskunden mit Angeboten zur vorzeitigen Vertragsverlängerung. Diese sehen häufig zunächst günstigere Konditionen für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise in den ersten 6 Monaten – vor. Nach Ablauf dieser Einstiegsphase steigen die monatlichen Grundpreise jedoch teils deutlich an, sodass sich die Vertragsbedingungen über die gesamte Laufzeit verschlechtern können.
Auf den ersten Blick attraktive Rabatte in den Anfangsmonaten können dadurch langfristig zu höheren Gesamtkosten führen. Ebenso ist zu beachten, dass durch den Wechsel die Mindestvertragslaufzeit von vorn beginnt. In einigen Fällen verzichtet die Telekom auf solche Angebote und setzt die Preiserhöhung ohne alternative Vertragsoption um.
Telekom kündigt nächste Preiserhöhung an
Vodafone hebt Preise für Bestandskunden an – wer nun mehr bezahlt
Diese Rechte haben Kunden
Für die angekündigte Preisanpassung benötigt die Telekom keine aktive Zustimmung der Kunden. Die Verträge laufen automatisch zu den neuen Preisen weiter. Betroffene haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Da sich die Preiserhöhung allerdings auf ältere Bestandstarife bezieht, dürfte bei ihnen die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aber ohnehin vorbei sein, wodurch sie sich mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündigen lassen.
Wer das Sonderkündigungsrecht dennoch nutzen möchte, kann dies innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung zur einseitigen Preiserhöhung tun. Frühestens greift die Kündigung jedoch zum 31. März 2026.
Bereits im April 2023 hatte die Telekom die Grundpreise im Festnetz um monatlich 3 Euro angehoben, damals vor allem für Neuabschlüsse und Tarifwechsel. Nun folgen die älteren Vertragsmodelle.
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Nicht die einzige Preisanpassung bei der Telekom
Die Deutsche Telekom erhöht ab dem 1. April 2026 nicht nur die Preise bei zahlreichen Festnetztarifen, auch die Preise für zusätzliche MultiSIM-Karten in Mobilfunktarifen steigen von 4,95 auf 6,95 Euro pro Monat. Betroffen sind sowohl Neu- als auch Bestandskunden, denen dadurch Mehrkosten von 24 Euro jährlich pro Karte entstehen, die sich bei mehreren Zusatzkarten deutlich summieren können.
Die MultiSIM ermöglicht die Nutzung eines bestehenden Tarifs auf mehreren Geräten wie Tablets oder Smartwatches, teilt dabei aber Rufnummer und Datenvolumen. Kunden werden vorab informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht.