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Abschreckende Warnhinweise

Telekom wegen Kündigungsprozess abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Deutsche Telekom wegen ihres Online-Kündigungsprozesses abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Deutsche Telekom wegen ihres Online-Kündigungsprozesses abgemahnt Foto: Getty Images
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Przemyslaw Szymanski

5. Dezember 2025, 14:17 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer seinen Mobilfunkvertrag bei der Telekom online kündigen möchte, trifft auf Warnhinweise, die eher an Drohkulissen als an transparente Verbraucherinformationen erinnern. Genau das sorgt nun für Ärger. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wirft der Telekom vor, Nutzer mit dem Kündigungsprozess bewusst zu verunsichern – und damit gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Deutsche Telekom abgemahnt, weil der Online-Kündigungsprozess für Mobilfunkverträge aus ihrer Sicht gegen Verbraucherrechte verstößt. Der Telekom wird vorgeworfen, kündigungswillige Kunden mit auffälligen und manipulativen Warnhinweisen von einer Vertragsbeendigung abzuhalten.

Verbraucherschützer sprechen von Irreführung

Konkret kritisieren die Verbraucherschützer eine farblich hervorgehobene Mitteilung auf der Kündigungsseite. Diese soll Nutzer mit Formulierungen wie „Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ abschrecken. Unmittelbar darunter folgen mehrere Hinweise auf mögliche negative Folgen einer Kündigung. Dazu gehören etwa der Verlust der Mobilfunknummer, schlechter Empfang, technische Einschränkungen oder hohe Kosten im Ausland.

Diese Darstellungen seien nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht nur ungenau, sondern teilweise falsch. So sei die Mitnahme der Mobilfunknummer seit Jahren gesetzlich garantiert – auch bei einem Anbieterwechsel. Auch die Warnung vor möglichen Roaming-Gebühren sei im Zusammenhang mit einer Kündigung unbegründet, da solche Kosten lediglich durch die Nutzung bestimmter Zusatzoptionen entstehen können, nicht jedoch durch den reinen Vertragswechsel.

Auch interessant: Was bedeutet Kündigungsvormerkung bei Mobilfunkverträgen?

Verstößt der Kündigungsprozess der Telekom gegen EU-Recht?

Die Verbraucherzentrale sieht in dem Vorgehen ein typisches Beispiel für sogenannte „Dark Patterns“. Dabei handelt es sich um psychologische Tricks, mit denen Nutzer gezielt verunsichert oder in ihrem Entscheidungsverhalten beeinflusst werden sollen.

Die Verbraucherschützer verweisen auf den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, der manipulative Gestaltungselemente und irreführende Hinweise im Online-Bereich ausdrücklich untersagt. Aus diesem Grund fordern sie von der Telekom eine Unterlassungserklärung und die Überarbeitung des Kündigungsprozesses. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, behalten sich die Verbraucherschützer rechtliche Schritte vor.

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