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Tipps von Experten

Diese Gesetze müssen Sie bei Drohnen beachten

Bevor es das erste Mal in die Luft geht, sollten Sie sich mit den Risiken und Regelungen zum Drohnenflug vertraut machen.
Bevor es das erste Mal in die Luft geht, sollten Sie sich mit den Risiken und Regelungen zum Drohnenflug vertraut machen. Foto: Getty Images
Philippe Fischer

31.05.2017, 17:50 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer in Deutschland mit seiner Drohne außerhalb der eigenen vier Wände fliegen will, darf nicht einfach so loslegen. TECHBOOK erklärt, welche Gesetze unbedingt beachtet werden müssen und was sich 2017 ändert.

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Spektakuläre Filmaufnahmen zum immer günstigeren Preis – Drohnen und Multikopter werden für Hobbypiloten erschwinglich. Doch nach dem Kauf sollten Sie nicht einfach Ihr Fluggerät auspacken und starten. Neben gesetzlichen Regelungen ist auch der Versicherungsschutz wichtig.

Brauche ich eine Genehmigung?

„Bei der Nutzung für Sport- oder Freizeitgestaltung ist eine Genehmigung aktuell nicht nötig“, erklärt Christof Fischoeder. Der Experte arbeitet bei dem Unternehmen „Dronemasters“, das die Entwicklung autonomer Mobilität aktiv vorantreiben möchte. „Aktuell ist es noch erlaubt, Drohnen bis fünf Kilogramm Gewicht ohne Lizenz oder Registrierung zu fliegen.“

Allerdings ändert sich das in diesem Jahr: Ab dem 1. Oktober 2017 gilt die neue Drohnenverordnung mit einigen gravierenden Änderungen. So müssen Sie bei einer Drohne, die mehr als 2 Kilogramm auf die Waage bringt, künftig einen sogenannten Kenntnisnachweis – etwa eine Pilotenlizenz oder das Zertifikat einer bestandenen Prüfung – vorweisen.

Seit April 2017 muss jede Drohne ab 250 Gramm zudem gekennzeichnet werden, etwa mit einer kleinen Metall- oder Aluminiumplakette. Dort müssen Name und Adresse des Besitzers angegeben sein, um die Drohne im Notfall nachverfolgen zu können.

Welche neuen Regeln zur Genehmigung noch in Kraft treten, verrät dieses Video von Medienanwalt Christian Solmecke:

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Sperrgebiete für Drohnen

Im Luftraum über Militäranlagen, Krankenhäusern, Kraftwerken, Flughäfen oder Gefängnissen darf nicht geflogen werden. Das Gleiche gilt auch für Unglücksstellen oder Menschenansammlungen. Es gibt ausgewiesene Flugverbotszonen, zum Beispiel das Regierungsviertel oder der Wannsee in Berlin. Alle Drohnenpiloten müssen sich über die Flugverbotszonen informieren, zum Beispiel bei der Deutschen Flugsicherung.

Zum knappen Überfliegen von Privatgrundstücken gibt es ebenfalls neue Regelungen ab Oktober: Wer eine Drohne hat, die schwerer als 250 Gramm ist, darf keine fremden Grundstücke überfliegen. Leichtere Drohnen dürfen Privatgrundstücke nur überfliegen, wenn sie keine Kamera und kein Mikrofon verbaut haben.

In den Verbotszonen gilt dann zudem die Flughöhenbeschränkung von 1000 Metern. Doch wo darf man dann überhaupt noch fliegen? Wer das wissen möchte, kann sich Hilfe von kostenlosen Apps wie Airmap für iOS und Android holen, die erlaubte Bereiche anzeigen.

In der Nähe von Flughäfen sind Drohnen absolut verboten.

In der Nähe von Flughäfen sind Drohnen absolut verboten. Foto: Getty Images

Der Versicherungsschutz

Bevor Sie Ihre neue Drohne starten, sollten Sie sich unbedingt bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsschutz erkundigen. „In der Regel ist eine spezielle Versicherung für die Drohne nötig“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP. Einige Versicherer bieten jedoch einen Schutz für Drohnen bis 5 Kilogramm an. „Die Drohnen sind also nur dann über die private Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn sie nicht schwerer sind als fünf Kilogramm und ausschließlich zur Freizeitgestaltung (privat) genutzt werden“, so Schwarz.

Bei kommerzieller Nutzung der Drohne, etwa für Luftbilder, ist in jedem Fall eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung und eine Genehmigung für das Fluggerät nötig.

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Was gibt es noch zu beachten?

Bemanntem Flugverkehr, etwa einem Rettungshubschrauber, muss sofort durch Verringerung der Flughöhe ausgewichen werden. „Das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt zum Fluggerät ist nicht erlaubt“, erklärt Drohnenexperte Fischoeder. „Es gilt – nicht nur für Anfänger – Sicherheitsabstände zu Strommasten, Gebäuden und Wegen einzuhalten.“ Fotos oder Videos von anderen Personen dürfen nicht ohne Erlaubnis gemacht werden. Das Fliegen bei Nacht ist ebenfalls verboten – außer Sie haben einen besonderen Grund und holen dafür eine Genehmigung der Ordnungsbehörde ein.

In den Niederlanden sorgen Adler für Ordnung

Federkleid statt Polizeiuniform: Schon seit Anfang des Jahres bildet die niederländische Polizei neue Kollegen im Kampf gegen Drohnen aus. In Flugverbotszonen bringen Adler die Multikopter zügig wieder auf den Boden der Tatsachen, wie das Video zeigt.

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