27. September 2025, 8:59 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Miss Moneypenny, bekannt aus den James-Bond-Filmen, beschäftigt den Bundesgerichtshof. Es geht um den markenrechtlichen Schutz ihres Namens.
Seit dem 25. September 2025 verhandelt der Bundesgerichtshof den Fall, bei dem es um die markenrechtliche Absicherung des Namens „Moneypenny“ geht. Anlass ist eine Klage des Rechteinhabers Amazon gegen ein Franchiseunternehmen, das unter den Namen „MONEYPENNY“ und „MY MONEYPENNY“ Sekretariats- und Assistenzdienste anbietet. Amazon sieht darin eine unzulässige Ausnutzung des hohen Wiedererkennungswerts der Figur und verlangt ein umfassendes Verbot der Namensnutzung sowie Schadensersatz.
Der Streit um Moneypenny
Die Auseinandersetzung dauert bereits zwei Jahre. Im Juni 2023 wies das Landgericht Hamburg die Klage erstmals ab. Die Richter argumentierten, dass ein sogenannter Werktitelschutz nur dann greife, wenn eine Figur ein eindeutiges Eigenprofil besitze. Bekannte Beispiele seien Figuren wie Obelix, der durch sein markantes Erscheinungsbild, eigenständige Merchandising-Produkte und eine Vielzahl von Comic-Reihen als schutzfähig anerkannt wurde.
Im Fall von Miss Moneypenny sah das Gericht dieses Eigenprofil jedoch nicht gegeben. Für das Publikum sei sie vor allem als Sekretärin von Geheimdienstchef M. bekannt. Hinzu komme, dass die Figur im Laufe der Jahrzehnte von unterschiedlichen Schauspielerinnen verkörpert wurde, was ein einheitliches visuelles Bild erschwere. Aus diesen Gründen verneinte das Landgericht Hamburg den Werktitelschutz, wie die Kanzlei wbs.legal schreibt.
Auch die Berufung von Amazon vor dem Oberlandesgericht Hamburg blieb erfolglos. Im Oktober 2024 bestätigte das OLG die Argumentation der Vorinstanz. Dennoch gibt der Rechteinhaber nicht auf: Er will erreichen, dass die Bezeichnung „Moneypenny“ als eigenständiger Werktitel anerkannt wird.
Entscheidung mit Signalwirkung
Der Bundesgerichtshof muss nun klären, wie stark eine Figur vom ursprünglichen Werk abgelöst sein muss, um als eigenständiger Werktitel zu gelten. Medienrechtsexperte Christian Solmecke von wbs.legal erklärt, dass dabei entscheidend sei, ob der Name über die Filmreihe hinaus ein eigenes Qualitätsversprechen darstellt. Amazon ist überzeugt, dass „Miss Moneypenny“ genau dies erfüllt.
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Das Verfahren hat Signalwirkung für den Umgang mit Namen fiktiver Figuren. Sollte der Bundesgerichtshof den Titelschutz anerkennen, wäre der Name Moneypenny rechtlich geschützt und könnte nicht mehr frei für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Damit stünde die berühmte Assistentin von M möglicherweise vor ihrem nächsten Einsatz – diesmal nicht im Geheimdienstbüro, sondern im Markenregister.