15. Februar 2026, 12:44 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Deutsche Gerichte haben Verfügungen zur Sperrung von Pornhub oder YouPorn gekippt. Die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz hatte ohne taugliche Ermächtigungsgrundlage gehandelt.
Die Betreiber großer Online-Pornoportale stehen unter Druck, ihre Plattformen mit wirksamen Jugendschutzmaßnahmen auszustatten. In Großbritannien hat das Unternehmen Aylo, das hinter bekannten Portalen wie Pornhub und YouPorn steht, seine Dienste komplett vom Netz genommen. Auch in Deutschland ist Aylo seit Jahren Ziel von Bemühungen der Medienanstalten, um den Jugendschutz zu erhöhen. Doch diese mussten jetzt einen Rückschlag erleiden.
Rechtslage zu Pornhub-Sperrung
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Maßnahmen der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz zur Sperrung von Seiten wie Pornhub oder YouPorn als rechtswidrig eingestuft. Dem Gericht zufolge fehlt eine geeignete rechtliche Grundlage für die Sperrverfügungen. Die europäische Verordnung über digitale Dienste aus dem Jahr 2024 besagt, dass Aylo nur den Gesetzen Zyperns unterliegt. Die Anordnung der deutschen Medienanstalt verstößt somit gegen EU-Recht.
Bereits ein Jahr zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ähnlich geurteilt. Zudem hat die Europäische Kommission ein eigenes Verfahren gegen Aylo gestartet. Die Landesmedienanstalt kann nun in Berufung gehen, um das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anzufechten.
Klagen von Internet-Providern
Neben Aylo hat auch ein unbekannter Internet-Provider gegen die Sperrung von Pornhub oder YouPorn geklagt. In der Vergangenheit hatten sich mehrere Anbieter wie Vodafone, Telekom, 1&1 und Pyür gegen solche Maßnahmen gewehrt. Unbekannt ist jedoch, welcher von ihnen im aktuellen Fall juristisch tätig wurde. Mit dem aktuellen Urteil sind die Sperrungen der Pornoportale vorerst aufgehoben.
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Es liegt nun an der EU, geeignete Maßnahmen gegen Aylo und ähnliche Unternehmen zu ergreifen. Obwohl Aylo Interesse an besseren Jugendschutzmaßnahmen gezeigt hat, lehnt es das in Großbritannien vorgesehene Identifikationssystem aus Datenschutzgründen ab.