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Betroffene können Anspruch prüfen

Datenleck bei Facebook – steht Nutzern nun Schadensersatz zu?

CEO Mark Zuckerberg muss sich für ein Datenleck auf der Facebook-Plattform verantworten
Mit einem Datenleck aus dem Jahr 2019 könnte Facebook gegen die DSGVO verstoßen haben Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

28.04.2021, 08:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhöht den Druck auf datenverarbeitende Unternehmen, die Privatsphäre der Nutzerschaft ernst zu nehmen. Einzelne Personen haben aber oft keine Chance, ihre Ansprüche gegenüber den Unternehmen geltend zu machen. Eine Gesellschaft aus München will das ändern.

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Im Jahr 2019 sind durch ein Datenleck Informationen von 533 Millionen Facebook-Nutzenden in 106 Ländern in die Hände von Cyber-Kriminellen gelangt. Erst im April 2021 sind die Informationen dann auf einer öffentlichen Datenbank erschienen, wie „Business Insider“ berichtet. Nun prüft eine Firma aus München, ob die 6 Millionen von dem Datenleck betroffenen Deutschen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unternehmen geltend machen können.

Betroffene können Anspruch kostenlos prüfen lassen

Durch das Leck im August 2019 sind unter anderem Telefonnummern, Namen, Standorte und E-Mail-Adressen in die Hackerdatenbank gelangt. Facebook selbst bestätigte das Datenleck in einem Post auf dem eigenen Blog am 6. April. Ob Sie betroffen sind, können Sie über die Seite „HaveIBeenPwned“ herausfinden. Die Seite führt eine Datenbank über Nutzerinformationen, die in die Öffentlichkeit gelangt sind.

Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz, eine GmbH mit Sitz in München, untersucht nun, ob Facebook mit dem Datenleck gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Laut Artikel 82 der DSGVO hat „[j]ede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Die Gesellschaft hat zu diesem Zwecke eine Webseite eingerichtet, auf der sich Betroffene anmelden können. Durch die Anmeldung können Sie Ihren Anspruch gegenüber Facebook kostenfrei von der Gesellschaft prüfen lassen. Die Daten werden zu diesem Zwecke an die Anwaltskanzlei Raimer in Düsseldorf weitergegeben. Betroffene, die ihren Anspruch prüfen lassen möchten, müssen daher im Antrag der Datenweitergabe zustimmen.

Sieht die Anwaltskanzlei eine Chance, dass ein Einzelfall vor Gericht Erfolg haben könnte, versucht sie, den Anspruch durchzusetzen. Im Falle eines Erfolgs behält die Gesellschaft 25 Prozent des erwirkten Schadensersatzes ein, um ihre Kosten zu decken. Gibt es keine Aussicht auf einen Erfolg der Klage, entstehen keine Kosten für Betroffene.

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Datenleck kam Facebook bereits teuer zu stehen

Unklar ist, auf wie viel Schadensersatz Betroffene hoffen können. Datenschutzbehörden haben wegen DSGVO-Verstößen bereits Millionensummen von Unternehmen wie Google erwirkt. Bei Klagen von Einzelpersonen lagen die Summen bislang im unteren vierstelligen Bereich.

Konkret im Fall des Datenlecks bei Facebook stehen jedoch die Chancen gut, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Noch im Juli 2019, bevor Facebook das Datenleck stopfen konnte, musste das Unternehmen Strafe an die Federal Trade Commission, einer US-Wettbewerbs- und Datenschutzbehörde, zahlen. Wie das US-Medium „NPR“ berichtete, hat Facebook eine Vereinbarung mit der Behörde missachtet, die Privatsphäre der Nutzenden zu schützen. Das Unternehmen musste eine Strafe in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar (etwa 4,1 Milliarden Euro) zahlen.

Themen Facebook
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