2. September 2026, 16:41 Uhr |
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Ein Mann nutzt seinen Saugroboter als heimliche Überwachungskamera und gewinnt damit einen Prozess. Dann wird genau diese Aufnahme für ihn selbst zum juristischen Problem.
Der ungewöhnliche Fall begann in einem gemeinsam genutzten Ferienhaus. Dort entdeckte der Ehemann eine fremde, bereits benutzte Zahnbürste und vermutete daraufhin, dass seine Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann haben könnte. Später zeigten Aufnahmen einer Überwachungskamera in einem Parkhaus die Frau zusammen mit einem Unbekannten.
Drei Monate später versuchte der Mann, weitere Beweise zu sammeln. Über eine Smartphone-App aktivierte er heimlich die Audio- und Videofunktion eines Saugroboters in der gemeinsamen Wohnung. Die Aufnahmen sollen seine leicht bekleidete Frau gezeigt haben, während sie von dem unbekannten Mann umarmt wurde. Anschließend verklagte der Ehemann beide wegen einer Verletzung seiner ehelichen Rechte.
Gericht spricht Ehemann Entschädigung zu
In dem Zivilverfahren bekam der Mann zunächst recht. Ein Gericht verurteilte seine Frau und den anderen Mann zu einer Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 14.000 Euro. Nach taiwanesischem Recht kann ein betrogener Ehepartner Schadensersatz wegen seelischer Grausamkeit und einer Verletzung ehelicher Pflichten verlangen.
Der Erfolg blieb für den Ehemann jedoch nicht ohne Folgen. Seine Frau erhob Gegenklage, weil die Aufnahmen des Saugroboters ohne ihre Zustimmung entstanden waren. Das heimliche Aufzeichnen privater Aktivitäten gilt in Taiwan als schweres Vergehen. Über den kuriosen Rechtsstreit berichtete die „South China Morning Post“.
Heimliche Aufnahme führt zu Haftstrafe
Im zweiten Verfahren stellte das Gericht klar, dass eheliche Pflichten nicht über dem persönlichen Recht auf Privatsphäre stehen. Der Mann wurde wegen der unrechtmäßigen Aufnahmen zu fünf Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 150.000 Taiwan-Dollar zahlen, was rund 4000 Euro entspricht.
Nach taiwanischem Recht drohen für heimliche Aufzeichnungen oder die unbefugte Weitergabe privater Aktivitäten und intimer Informationen bis zu drei Jahre Gefängnis. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Taiwan-Dollar verhängt werden, umgerechnet sind das rund 8000 Euro. Der Fall zeigt damit, dass technisch mögliche Überwachungsfunktionen eines Haushaltsgeräts keineswegs automatisch legal eingesetzt werden dürfen.
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