25. August 2025, 15:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Seit dem 11. August 2025 befindet sich der Online-Shop Midoya im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Betrieb wird zwar fortgesetzt, doch Kunden klagen über einen eingeschränkten Service. Insbesondere der Umgang mit Retouren sorgt derzeit für Frust.
Seit Anfang 2023 gibt es die Marke Midoya. Gegründet wurde sie von Max Gaas und Colin Singh. Im dazugehörigen Online-Shop mit Geschäftssitz in Wolfsburg verkauft das Team rund um die beiden Gründer seither Unterwäsche, Shapewear, Bademode und weitere Modeartikel für Frauen. Zunächst war das Geschäft auch äußerst erfolgreich. Allein 2023 machte der Online-Shop einen Umsatz von drei Millionen Euro. Doch die goldenen Zeiten sind vorbei, denn am 11. August musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Vor allem für Bestandskunden bringt dies einige Ärgernisse, wie aus Bewertungen und Foreneinträgen hervorgeht.
Midoya-Shop läuft weiter, doch Retouren stocken
Direkt auf der Startseite informiert Midoya seine Kunden über die aktuelle Situation. „Wir befinden uns aktuell in der herausfordernden Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung“, ist hier zu lesen. Klares Ziel sei demnach die Sanierung und Fortführung des Geschäfts. Um die Herausforderungen zu meistern, wurde Ulrike Sythes von der Kanzlei Dreyer Radtke Sythes als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Betrieb des Online-Shops soll jedoch weiterlaufen. „Alle Bestellungen, die seit Beginn der vorläufigen Verwaltung eingehen, werden wie gewohnt vollständig angenommen, zuverlässig verschickt und mit derselben Leidenschaft betreut, mit der wir Midoya gegründet haben.“
Doch trotz dieses Versprechens kommt es mitunter zu Problemen, wie nicht nur auf Facebook, sondern auch auf Trustpilot zu lesen ist. Inhaltlich sind sich die jüngsten Kommentare alle sehr ähnlich: Der Online-Shop nehme zwar weiterhin Bestellungen an, doch trotz bestätigter Rücksendungen würden Kunden seit Wochen auf ihr Geld warten. Der Frust unter den Betroffenen ist dementsprechend groß. TECHBOOK hat Midoya diesbezüglich um ein Statement gebeten, eine Antwort steht allerdings noch aus.
Auf Trustpilot hat sich das Unternehmen jedoch bereits zu einigen Kundenbeschwerden geäußert. Die Antwort lautet wie folgt:
Liebe Kundin,
Wir möchten Dich transparent informieren: Aufgrund der aktuell laufenden Umstrukturierung unseres Unternehmens gelten bestimmte rechtliche Vorgaben, an die wir uns halten müssen.
Das bedeutet konkret: Retouren für Bestellungen, die vor dem 11.08.2025 21 Uhr aufgegeben wurden, können derzeit leider nicht freigegeben werden.
Wir verstehen, dass dies enttäuschend für Dich ist und möchten Dir versichern, dass wir an einer Lösung arbeiten, die für unsere Kundinnen möglichst fair ist.Unser Ziel ist es, den laufenden Prozess so schnell wie möglich abzuschließen und Dir danach wieder die gewohnte Abwicklung von Retouren anbieten zu können.
Wir bedanken uns in dieser besonderen Phase von Herzen für Dein Verständnis und Deine Geduld. ❤️
Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, halten wir Dich selbstverständlich umgehend auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Dein Midoya Team
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Diese Rechte haben Kunden bei Insolvenzverfahren
Mittlerweile hat sich sogar die Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Insolvenz von Midoya geäußert und klärt Kunden über ihre Rechte auf. Das Wichtigste vorweg: Zwar bleibt das Widerrufsrecht bestehen, doch ob und in welchem Umfang Kunden ihr Geld tatsächlich zurückbekommen, hängt davon ab, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist. Oft erhalten Betroffene lediglich einen Teilbetrag. Auch Gutscheine können im Insolvenzfall meist nicht mehr eingelöst werden.
Kunden müssen ihre offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden – egal, ob es sich um bezahlte, aber nicht gelieferte Ware, Schadensersatz oder Rückzahlungen aus Retouren handelt. Nur so besteht eine Chance, zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Dazu sind Nachweise wie Rechnungen oder Überweisungsbelege notwendig. Bereits gelieferte Ware bleibt jedoch zahlungspflichtig.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, allerdings entscheidet der Insolvenzverwalter, ob diese erfüllt werden. Lehnt dieser ab, bleibt nur die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs. Generell sollten Verbraucher keine Vorkasse mehr leisten, da das Geld bei Nichtlieferung in der Insolvenzmasse verloren gehen kann.
Gründer investieren in neue Firma
Während Kunden derzeit weiterhin auf Rückzahlungen hoffen, bauen die Midoya-Geschäftsführer Colin Singh und Max Gaas bereits an einer neuen geschäftlichen Zukunft. Laut einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen“ gründeten sie mit einem Stammkapital von 25.000 Euro die GS Home & Holiday GmbH für die Kurzzeitvermietung möblierter Apartments. Details dazu sind auch auf Northdata einsehbar, wonach die Eintragung der GmbH am 18. August 2025 beim Amtsgericht Braunschweig erfolgte – eine Woche nach dem Insolvenzantrag von Midoya.

