Ihre online gekauften Weihnachtsgeschenke würden Sie gerne wieder umtauschen? TECHBOOK erklärt, was Sie über das Rückgaberecht beim Online-Kauf wissen müssen.
Konnten die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum bei den Liebsten nicht punkten, können diese umgetauscht werden. Gerade zwischen den Jahren tauschen viele Kunden ihre Waren um. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten sollten, damit Ihr Umtausch ohne Probleme funktioniert.
Wie lange gilt das Rückgaberecht?
Da Kunden bei einem Kauf im Internet die angebotenen Produkte nicht selbst begutachten können, räumt der Gesetzgeber ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ein. Im BGB §355 steht dazu: „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.“ Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde eine Benachrichtigung über den Kauf, wie etwa eine E-Mail, und die Ware erhalten hat. Die Ware sollte der Käufer wieder original verpacken, damit der Händler die Chance hat, das Produkt erneut verkaufen zu können. Auch für reduzierte Ware gilt das 14-tägige Rückgaberecht.
Einige Online-Händler haben die Widerrufsfrist sogar freiwillig erweitert und gewähren längere Rückgabe-Möglichkeiten. Amazon etwa gewährt Kunden eine Frist von 30 Tagen. Bei privaten Verkäufern – etwa bei einer Ebay-Auktion – gilt das gesetzlich vorgeschriebene Rückgaberecht nicht.
Es gibt jedoch Waren, die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dazu zählen etwa CDs oder DVDs, deren Versiegelung geöffnet worden ist. Ist die Ware nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt worden, ist sie ebenso nicht rückgabeberechtigt.
Dürfen benutzte Artikel zurückgegeben werden?
Wenn Sie den Artikel nur so weit verwendet haben, wie Sie diesen auch in einem Geschäft hätten ausprobieren können, muss Ihnen der Händler den vollen Verkaufspreis beim Umtausch erstatten. Lediglich wenn Sie den Gegenstand darüber hinaus genutzt haben, darf der Verkäufer eine entsprechende Nutzungsentschädigung, die er dem Kunden vorher mitteilen muss, abziehen.
Muss ich die Versandkosten für den Umtausch bezahlen?
Auch das ist im BGB geregelt, §357 besagt: „Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher […] von dieser Pflicht unterrichtet hat“. Sprich: Gesetzlich sind Sie selbst verpflichtet, die Kosten zu tragen – sofern der Online-Händler darauf hinweist, dass er sie nicht übernimmt. Bis ins Jahr 2014 galt die Regelung, dass ab 40 Euro Warenwert der Verkäufer die Kosten der Retoure tragen muss – das ist nicht mehr so.
In der Praxis ist das allerdings stark abhängig vom jeweiligen Händler. Als Anreiz zum Einkaufen übernehmen viele Verkäufer freiwillig das Rückporto für ihre Kunden. Generell sollten Kunden immer die AGBs der Online-Händler lesen.
Ware nicht wortlos zurückschicken
Teil des Widerrufsrechts ist, dass der Verkäufer über die Rückgabe informiert werden muss. Das heißt, es reicht nicht aus, die Ware innerhalb der 14-tägigen Frist einfach ohne Kommentar zurückzuschicken. Viele Internet-Shops wie etwa Amazon haben ein einfaches Online-Verfahren, für andere Fälle stellt der Gesetzgeber ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, das Sie hier finden: https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=Anlage+2. Das Formular kann per Post oder Internet verschickt werden und muss vom Verkäufer bestätigt werden.