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Bei PayPal und Apple Pay

Lieferando erhebt jetzt Gebühr fürs Bezahlen! Das sagt ein Anwalt

Lieferando-Fahrer auf einem Fahrrad.
Lieferando erhebt wegen PayPal, Apple Pay und Co. Extragebühren. Foto: Getty Images/Michele Tantussi/Freier Fotograf

08.05.2024, 13:16 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer bei Lieferando mit PayPal oder Apple Pay bezahlt, dürfte sich über eine neue Extragebühr wundern. TECHBOOK erklärt die Hintergründe.

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Knurrt der Magen und es ist gerade nichts im Kühlschrank, kann man eine leckere Mahlzeit beim Essenslieferdienst bestellen. Schnell online das richtige Gericht ausgesucht, bequem und unkompliziert bezahlt und wenig später genießen. Wer aber bei Lieferando via PayPal, Apple Pay oder anderen Möglichkeiten bezahlt, wird ab sofort eine kleine Zusatzgebühr entrichten müssen. Das hat zwar einen spezifischen Grund, dennoch dürfte die Frage aufkommen, ob das überhaupt erlaubt ist. Die Sachlage ist gar nicht so eindeutig.

Lieferando-Gebühr wegen PayPal und Apple Pay überrascht

Ein schneller Blick auf die Rechnung nach der Bestellung und Bezahlung bei Lieferando mit PayPal oder Apple Pay offenbart sogenannte Transaktionskosten in Höhe von 0,29 Euro. Das mag zwar recht gering erscheinen, doch können sich diese im Laufe der Zeit zu einem deutlich höheren Betrag summieren.

Lieferando-Rechnung nach Bezahlung mit PayPal.
Die Transaktionskosten für Zahlung mit PayPal bei Lieferando betragen 0,29 Euro. Foto: Screenshot/TECHBOOK

Wie aus Nutzerbeiträgen unter anderem bei Reddit oder LinkedIn hervorgeht, betrifft diese Gebühr auch die Bezahlung via Google Pay und Klarna und sogar per Sofortüberweisung. Kreditkarten sollen von der zusätzlichen Transaktionsgebühr jedoch ausgenommen sein.

Das könnte der Grund für die Zusatzkosten sein

Eine offizielle Begründung für die Transaktionskosten gibt es bisher nicht. TECHBOOK hat bei Lieferando angefragt und folgende Antwort erhalten:

„Kunden können zwischen Barzahlung und einer Vielzahl von Zahlungsmethoden wählen. Lieferando erhebt ein Zahlungsentgelt, wenn die Zahlung nicht direkt von einem Zahlungsmittel wie z. B. Kreditkarte erfolgt, sondern per Zahlungsdienstleister als Mittler zwischen dem Zahlungsmittel des Kunden und Lieferando.“

Das Statement ist nicht sehr aussagekräftig, zumal mittlerweile viele Kunden alternative Zahlungsdienste nutzen dürften. Laut des „Consumer Insights Reports“ von Statista ist Lieferando mit 76 Prozent der in Deutschland am häufigsten genutzte Lieferdienst. In seinem hauseigenen Report spricht Lieferando von 15 Millionen Kunden in Deutschland (Stand 2022). Würden nur ein Bruchteil von diesen per PayPal, Apple oder Google Pay bezahlen, würde dies deutliche Mehreinnahmen für das Unternehmen bedeuten.

Denkbar ist jedoch, dass Lieferando wegen der Anbindung von PayPal, Apple Pay und Co. selbst zusätzliche Ausgaben hat. Bei PayPal beispielsweise müssen Geschäftsinhaber für jede Transaktion Gebühren bezahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Innerhalb der EU liegen diese jedoch zumeist bei 1,9 Prozent des Preises plus 0,35 Euro. Um diese wieder aufzufangen, scheint der Lieferdienst die Kosten in Form der Transaktionsgebühr auf die Kundschaft umzulegen.

Auch interessant: Lieferando liefert jetzt auch Konsolen und Games

Darf Lieferando Transaktionskosten erheben?

Einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2021 zufolge sind solche Gebühren grundsätzlich gestattet, da durch die Nutzung solcher Zahlungsunternehmen zusätzliche Dienstleistungen anfallen. Allerdings untersagt PayPal in den eigenen AGB Händlern genau diese Praxis. Hier heißt es im Detail: „Als Händler dürfen Sie Ihren Kunden für die Nutzung der PayPal-Dienste keine Aufschläge oder ‚Servicegebühren‘, höhere Versandkosten im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden oder sonstige Gebühren berechnen. Die Berechnung von Aufschlägen ist eine verbotene Aktivität.“

Ob PayPal die eigenen Geschäftsbedingungen gegenüber Lieferando jedoch durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Wie „Finance Forward“ erfahren haben will, soll es aber bereits Gespräche zwischen PayPal und Lieferando geben.

Das sagt ein Anwalt

TECHBOOK hat hierzu bei einer Anwaltskanzlei zur Rechtslage nachgefragt. Wie uns Rechtsanwalt Christian Solmecke mitteilt, darf PayPal gegenüber Lieferando Gebühren erheben. „Zumindest dann, wenn das zusätzliche Entgelt nicht für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart, sondern für die Einschaltung eines Dritten, also hier PayPal, erhoben wird.“

Der Essenslieferant „befindet sich hingegen nicht einmal in einem Graubereich – er verstößt ganz offensichtlich gegen die AGB von PayPal, indem sie die Kosten auf die Kunden umlagern.“ Allerdings würde Lieferando nur gegen den Vertrag mit PayPal, aber nicht gegen das Gesetz verstoßen. „Der Lieferdienst geht also bewusst das Risiko ein, dass PayPal hier vertragliche Konsequenzen zieht.“

Grundlegend gilt jedoch: AGB sind rechtlich bindend, solange sie nicht „gegen gesetzliche Klauselverbote“ verstoßen, also einer sogenannten AGB-Kontrolle standhalten. PayPals Geschäftsbedingungen hat 2020 ein Oberlandesgericht als weder zu lang noch unverständlich bewertet. „Deshalb kann PayPal diese auch recht sicher durchsetzen“, teilt Anwalt Solmecke mit.

Allerdings ist es bei einem Vertragsverstoß dem Vertragspartner selbst überlassen, ob und wie er Konsequenzen zieht. Aus wirtschaftlichen Gründen ist aber eine außergerichtliche Einigung absehbar: „Es könnte z.B. sein, dass PayPal eine Ausnahme macht und Lieferando weiterhin Gebühren erheben lässt – oder z.B. seine eigenen Gebühren gegenüber Lieferando senkt, sodass diese das Geld nicht mehr auf die Kunden umlegen.“

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So umgehen Sie die Gebühren ganz einfach

Wie die Situation bei Apple Pay, Google Pay oder Klarna aussieht, ist derzeit noch unbekannt. Wer aber nicht auf Essenslieferungen verzichten möchte, bezahlt bei Lieferando statt mit PayPal, Apple Pay oder anderen Anbietern einfach mit der Kreditkarte oder direkt bar beim Fahrer.

Für Ersteres existiert unter Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine klare Regelung, die auch SEPA-Lastschriften und -überweisungen umfasst und die Zusatzgebühren rechtlich untersagt.

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