
2. Juli 2025, 13:35 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Zum 1. Januar 2025 sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die für Privathaushalte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Höhere Freibeträge, neues Kindergeld und strengere Nachweise für bestimmte Ausgaben sollen Familien und Einzelpersonen entlasten, fordern sie aber auch.
Mit dem Jahreswechsel kamen einige neue Regelungen bei der Einkommensteuer. Privathaushalte müssen sich seither auf umfangreiche Neuerungen einstellen. Der Grundfreibetrag ist gestiegen, das Kindergeld wurde erhöht und auch der Kinderfreibetrag ist gewachsen. Zudem wird künftig bei Unterhaltszahlungen und Pflegekosten stärker kontrolliert. Nur bargeldlose Zahlungen sind bei der Steuer 2025 noch absetzbar. Dafür wurde die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erweitert. Für Erben steigt der Pauschbetrag deutlich. TECHBOOK fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Höherer Grundfreibetrag und Zahlungen rund ums Kind
Für die Steuer ab 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro statt ehemals 11.784 Euro in 2024. Damit hat sich das steuerfreie Existenzminimum erhöht und die kalte Progression wurde ausgeglichen. Zudem greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab 68.430 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Auch beim Kinderfreibetrag greifen seit diesem Jahr neue Grenzen. Er wurde auf 3336 Euro pro Elternteil und insgesamt 9600 Euro pro Kind erhöht. Der zusätzliche Freibetrag für Betreuung und Erziehung bleibt bei 1464 Euro. Das Kindergeld stieg im Januar 2025 um 5 Euro auf nun 255 Euro monatlich pro Kind. Im Januar 2026 ist eine erneute Erhöhung auf 259 Euro geplant.
Ausgaben für die Kinderbetreuung können Eltern künftig bis zu einem Anteil von 80 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 4800 Euro jährlich pro Kind. Bislang lag die Abzugsgrenze bei 66 Prozent und maximal 4000 Euro.
Beachten sollten Verbraucher jedoch künftig, dass sich nur noch per Überweisung geleistete Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen lassen. Barzahlungen oder nicht belegbare Ausgaben werden ab 2025 vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.

Diese Neuerungen stehen bei der Steuer 2024 an

Wichtige Neuerungen für Verbraucher im Digitalbereich ab Juli

Wann lässt sich ein Smartphone von der Steuer absetzen?
Pflegekosten, Sonderausgaben und Pauschbetrag für Erben
Letzteres gilt auch für geleistete Pflegeaufwände, die ebenfalls digital nachweisbar sein müssen. Wer Bonuszahlungen bis 150 Euro pro Jahr und versicherter Person erhalten hat, darf diese nicht mehr als Beitragserstattung angeben. Damit mindern sie nicht mehr die abziehbaren Sonderausgaben. Die Pauschale für Erbfallkosten wurde von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Der Gesetzgeber reagiert so auf gestiegene Kosten und vereinfacht die steuerliche Abwicklung.
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Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen des Bundesfinanzministeriums. Hier können sich Verbraucher genauer über die aktuell geltenden Regelungen zur Einkommenssteuererklärung 2025 informieren. Die Abgabefrist für diese liegt in diesem Jahr am 31. Juli. Eine automatische Fristverlängerung gibt es nur noch für Steuererklärungen, die man über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine beim Finanzamt einreicht.